Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Tierschützer wegen Hausfriedensbruch verurteilt

Am 18. Mai standen Tierschutzaktivisten der „Kampagne gegen Tierfabriken Niedersachsen“ in Syke vor Gericht. Sie hatten letzten Sommer Büroräume des Brinkumer Unternehmens D&S besetzt und sich dort angekettet. Nun mussten sie sich dafür nun wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht verantworten.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 18. Mai standen Tierschutzaktivisten der „Kampagne gegen Tierfabriken Niedersachsen“ in Syke vor Gericht. Sie hatten letzten Sommer Büroräume des Brinkumer Unternehmens D&S besetzt und sich dort angekettet, weil die Firma Arbeiten für die Schlachthoferweiterung von Wiesenhof in Wietzen-Holte (Landkreis Nienburg) ausführen wollte. Nun mussten sie sich dafür wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht verantworten.

 

Nach mehrstündiger Verhandlung verurteilte das Gericht die drei Angeklagten zu Geldstrafen von 160 Euro (20 Tagessätze zu je acht Euro), 240 Euro (30 je acht Euro) und 480 Euro (60 je acht Euro), berichtet die Kreiszeitung Syke. Bei den Verurteilten handelt es sich um eine Studentin aus Biederitz (Sachsen-Anhalt), einen Schüler aus Berlin und einen Mann aus Plauen, alle 24 Jahre alt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Strafprozesses war begleitet von einer kleinen Demonstration von Tierschutzaktivisten, darunter auch die drei Angeklagten selbst.


Wie die Zeitung weiter schreibt, war das Trio vor Gericht nicht nur wortgewandt, sondern auch kundig bei rechtlichen Auslegungen, was ihnen allerdings nichts nützte. Die Richterin wies u.a. den Antrag der Angeklagten ab, ihnen zwei Begleiter aus den Reihen der Tierschutzaktivisten als Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. Dann stellten sie Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens nach Paragraph 153. Es bestehe, begründeten sie, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Es sei ein geringer Verstoß gewesen. Diesem Antrag widersprach der Staatsanwalt erfolgreich.


Zum eigentlichen Tatgeschehen wurde dann der Geschäftsführer (37) des Unternehmens D&S als Zeuge gehört. Er gab an, dass es etwa 15 bis 20 Leute waren, die plötzlich in die Räume eindrangen und sich verteilten. Die beiden angeklagten Männer waren es, die sich mit den Bügelschlössern anketteten.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.