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Tierschutzbund empfiehlt Ausweitung des Tierschutz-TÜVs für Hühner

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass sich die Regierungsparteien für ein verpflichtendes Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen bei Legehennen entschieden haben.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass sich die Regierungsparteien für ein verpflichtendes Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen bei Legehennen entschieden haben. Die obligatorische Prüfung ermögliche eine einheitliche Umsetzung gleicher Tierschutzstandards, gebe dem Landwirt die Sicherheit, in tiergerechte Haltungssysteme zu investieren und vermeide Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Herstellern, so die Tierschützer.


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Besonders hervorzuheben sei hierbei die volle Einbeziehung von Legehennen, Junghennen und Elterntieren sowie die Vorgabe, dass auch bereits bestehende Haltungseinrichtungen einer Prüfung unterfallen sollen.

Aus Sicht des Tierschutzbundes sollte in dem Prüf- und Zulassungsverfahren jedoch eine striktere Trennung der Prüfung und Zulassung erfolgen, wie dies auch in den Eckwerten der Allianz für Tiere in der Landwirtschaft vorgeschlagen ist. In der Prüfstelle sollte ausschließlich, objektiv und unabhängig die Tiergerechtigkeit beurteilt werden und nicht arbeitswirtschaftliche oder ökonomische Gesichtspunkte einfließen, die bei einer Zulassung eine Rolle spielen können, heißt es.

 

Die Prüfung als solche sollte sich nicht nur darauf beschränken, dass die Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingehalten werden. Vielmehr sollte unter Einbeziehung ethologischer und veterinärmedizinischer Parameter geprüft werden, ob den gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich entsprochen wird und die Tiere in dem Haltungssystem oder der Stalleinrichtung tiergerecht untergebracht sind. Zu prüfen ist nach Ansicht des Tierschutzbundes insoweit, ob die arteigenen Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Tiere ausreichend erfüllt sind und die Tiere keine Gesundheitsgefahren, Verletzungen oder Schäden ausgesetzt sind.

 

Ob eine Zulassung nach Aktenlage oder Prüfung in der Praxis erfolgen soll, sollte aus Sicht des Tierschutzes nur unter Beratung durch das FLI und einvernehmlich entschieden werden. In welchem Umfang eine Prüfung erfolgen muss, könne nur durch die Prüfstellen in Zusammenarbeit mit dem FLI sinnvoll entschieden werden und nicht durch die Zulassungsstelle. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass bei der Prüfung auf Tiergerechtigkeit  andere, z.B. wirtschaftliche Fragestellungen in die Entscheidung einfließen.


Eierwirtschaft mit klarem Nein zum "Tierschutz-TÜV"


In aller Deutlichkeit wehren sich unterdessen die deutschen Legehennenhalter gegen die politischen Pläne zu einem "Tierschutz-TÜV“. Bei der Jahresversammlung des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE) bezeichneten die Mitglieder die Pläne als "politischen Aktionismus" und als "schallende Ohrfeige" für die deutschen Legehennenhalter.

 

Durch die alleinige Geltung für den Bereich der Eierwirtschaft erwecke der Verordnungsentwurf den Eindruck, die Legehennenhaltung in Deutschland sei nicht tierschutzkonform. In einer Erklärung heißt es wörtlich: "Politischer Aktionismus zielt ausgerechnet auf eine Branche, die in den letzten Jahren einen grundlegenden Wandel zu tiergerechten Haltungsformen vollzogen hat."

 

Ende August hatte das Bundesagrarministerium den Entwurf einer Verordnung über die Prüfung und Bauartzulassung serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungen zum Halten von Hennen ("Tierschutz-TÜV") vorgelegt. Demzufolge sollen Stalleinrichtungen für den Legehennen-Bereich einer obligatorischen Überprüfung unterzogen werden, ob sie die gesetzlichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik erfüllen.

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