[29.08.2012]
Jagd
Gemeinsam mit seinen 16 Landesverbänden hat der Deutsche Tierschutzbund die Bundesländer aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes einzusetzen. Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) von Ende Juni, wonach Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt dulden müssen, sofern sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen.
Vergangene Woche kamen Vertreter aus den Bundesländern zu Beratungen zusammen, um über eine mögliche Novellierung des Bundesjagdgesetzes zu beraten. Der Tierschutzbund sieht nach dem Gerichtsurteil die Notwendigkeit, das System der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften anzupassen. „Es war schon lange ein Problem, dass Tierliebhaber, Tierschützer und insbesondere Tierschutzorganisationen einer Zwangsbejagung auf ihrem Gelände aus ethischen Gründen nicht widersprechen konnten. Jetzt ist es Zeit, diese antiquierte Regelung abzuschaffen“, so Tierschutzbund-Präsident, Thomas Schröder.
Gemäß dem im Bundesjagdgesetz verankerten Reviersystem seien Grundstücksbesitzer, deren Grundstücksflächen kleiner als 75 ha seien, bisher automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft - ob sie dies wollten oder nicht. Dies bedeute auch, dass man die Jagd auf dem eigenen Grundstück ebenso dulden müsse wie beispielsweise die Errichtung von Hochsitzen. Das Urteil des EGMR habe nun bestätigt, dass die aktuelle Regelung die Eigentumsnutzung übermäßig einschränke.
Die Gerichtsentscheidung stellt nach Ansicht von Schröder im Hinblick auf die Gewissensfreiheit und den durch das Staatsziel Tierschutz verstärkten Gedanken des ethischen Tierschutzes einen Meilenstein dar. Die Bundesregierung und die Vertreter der Bundesländer seien nun gefordert, die Vorgaben des EGMR schnellstmöglich umzusetzen und der Privilegierung der Jägerschaft Grenzen zu setzen. Zukünftig müsse jeder Bürger grundsätzlich nach eigenen ethischen sowie natur- oder tierschützerischen Grundsätzen und aus Aspekten der Sicherheit entscheiden dürfen, wer wann in welcher Weise sein Grundstück betreten dürfe. (AgE)
Lesen Sie dazu aktuell in der top agrar 9/2012:
Das Jagdurteil und die Folgen
sowie bei top agrar Online:
Urteil zu Jagdgenossenschaften: Verbände fordern bundeseinheitliche Umsetzung (14.7.2012)
Europäisches Gericht bemängelt deutsches Jagdrecht (29.6.2012)
Leserkommentare
Und wie stehts mit Missbrauch unserer Flächen als Hundeklo?
[29.08.2012]
Die Jagdgegner fordern, dass jeder Grundstücksbesitzer darüber entscheiden kann, wer ein Grundstück betreten darf und wer nicht - so z.B. zu lesen in der "Augsburger Allgemeine" Anfang dieser Woche in einem Interview mit dem Rechtsanwalt, der die Jagdgegner beim Europ. Gerichtshof vertreten und das besagte Urteil erlangt hat. Ich stimme da "wernerzwo" vollkommen zu und möchte seine Aussagen noch um einen Punkt erweitern: Wer erlaubt eigentlich den unzähligen Hundebesitzern, unsere Grundstücke als Hundeklo zu benutzen? Landwirte in Stadtnähe können ein Lied davon singen. Diese Unverschämtheit sollte von uns ganz massiv bei allen Diskussionen und natürlich auch in Leserbriefen etc. angesprochen werden.
von WolfHans
Betretungsrecht
[29.08.2012]
Dann will ich aber auch entscheiden dürfen, ob bei mir aus ethischen Gründen Radfahrer, Reiter, Ornithologen und Mitglieder des Tierschutzbundes meine Grundstücke betreten dürfen. Die sind mir nämlich alle zuwieder...
von wernerzwo
Zum Schreiben eines Kommentars loggen Sie sich bitte ein!