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Tierschutzbund sieht reichlich Handlungsbedarf

Noch reichlich Handlungsbedarf sieht der Deutsche Tierschutzbund bei der Verbesserung der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder erklärte in Berlin, Verstöße gegen den Tierschutz bestünden weiterhin und seien vom Gesetzgeber noch nicht verhindert worden.

Lesezeit: 3 Minuten

Noch reichlich Handlungsbedarf sieht der Deutsche Tierschutzbund bei der Verbesserung der landwirtschaftlichen Tierhaltung.


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Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder erklärte in Berlin, Verstöße gegen den Tierschutz bestünden weiterhin und seien vom Gesetzgeber noch nicht verhindert worden. Man sei froh, dass sich die Debatten um mehr Tierschutz im Stall immer mehr darauf verengten, wie verändert werden müsse und nicht mehr, ob überhaupt.


Es sei zudem begrüßenswert, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Wirtschaft in den Dialog einbezogen habe; das aber werde nicht ausreichen. Das Tierschutzgesetz sei eher ein „Tiernutzungsgesetz mit zu vielen Ausnahmen“, monierte Schröder. Die Forderung nach einem Bundestierschutzplan mit zeitlich eng gesetzten Ausstiegsfristen bleibe bestehen.


Der Tierschutzbund befürwortet die Länderinitiativen mit höheren Tierschutzvorgaben in der Tierhaltung, beispielsweise das Verbot des Schnabelkürzens bei Legehennen ab 2017 und die Erlasse zur Beendigung der Tötung männlicher Eintagsküken. Hier aber halte sich der Bund noch mit der notwendigen, flankierenden Gesetzgebung zu sehr zurück, so der Tierschutzbund.


Auch die sogenannte Branchenlösung - die Initiative Tierwohl - dürfe die Bundesregierung nicht daran hindern, den gesetzgeberischen Rahmen zu verbessern.


Fachberatung bei Initiative Tierwohl fehlt


Zwar sei das Ziel der Brancheninitiative richtig, in der Breite zu verändern, räumte Schröder ein. Richtig sei auch, dass die Landwirte für erste Schritte bonitiert würden. Die Methodik aber sei aus Tierschutzsicht kritisch zu sehen. Die Landwirte könnten aus einer Liste von Kriterien einzelne auswählen und frei kombinieren, doch eine zusätzliche Fachberatung sei nicht vorgesehen. Als Beispiel nannte Tierschutzbund-Vizepräsidentin Dr. Brigitte Rusche, dass die Ebermast nicht zwingend mit einem größeren Platzangebot kombiniert werden müsse. Das sei aus Tierschutzsicht nicht zielführend.


Schröder kritisiert zudem, dass bei der Entwicklung des Programms nur in geringem Maße wissenschaftlicher Rat eingeholt worden sei. Die Bonitierungen und Grundanforderungen stellten keine Lenkung dar, die sicherstelle, dass Tierschutz-Grundanforderungen vorrangig angegangen würden. Außerdem seien die Bonitierungen gedeckelt und bremsten damit mögliche motivierte Landwirte wieder aus.


Die Branche habe hier nicht nur Chancen verspielt; sie gehe auch das Risiko ein, bei der Methodik einen nachhaltigen, auch wissenschaftlich fundierten Tierschutz im Stall zu behindern, fasste Schröder zusammen. Eine Mitarbeit im Beirat der Initiative Tierwohl lehnte er erneut ab.


Handel will nicht aufklären


Für sein eigenes Tierschutzlabel zieht der Verband eine grundsätzlich positive Bilanz, auch wenn es „nicht so schnell vorangehe, wie es aus Tierschutzsicht nötig“ wäre. Den Angaben zufolge sind aktuell 48 Geflügelmastbetriebe und 22 Schweinmastbetriebe zertifiziert; allerdings liefern derzeit nicht alle auch in den Markt. Knackpunkt sei der Handel, betonte Schröder. Seiner Ansicht nach würden deutlich mehr Landwirte einsteigen, wenn der Handel sich stärker öffnen würde.


Schröder kündigte an, dass es demnächst das Tierschutzlabel auch für Eier geben werde. Außerdem seien die Kriterien für Legehennen in der Bearbeitung. Darüber hinaus werde derweil eine Facharbeitsgruppe Rind etabliert, welche die Kriterien für die Milchkuhhaltung erarbeiten solle. Verbesserungen in der Tierhaltung hält Schröder nicht nur bei konventionellen, sondern auch bei Biobetrieben für nötig, wenngleich er den Standpunkt vertritt, dass es den Tieren in der ökologischen Tierhaltung „weitaus besser“ gehe.


Vor allem beim EU-Biostandard seien aber noch Veränderungen nötig. Zum einen seien die Schlachtung und Zerlegung noch nicht ausreichend in das System eingebettet; zum anderen müsse die Kastration von männlichen Ferkeln dort nicht unter Vollnarkose erfolgen.


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