Das Jahr 2015 beginnt gleich mit einer neuen Negativmeldung. So teilte die Bundesregierung mit, dass die Zahl der Verstöße gegen die Tierschutzvorschriften gestiegen sei. 2013 habe es 10.054 behördliche Aufforderungen an Landwirte gegeben, Missstände abzustellen, 2009 seien es lediglich 5284 gewesen, heißt es in einer Antwort an die Grünen-Fraktion.
Das behördliche Eingreifen bei Landwirten nahm insbesondere in jüngerer Zeit deutlich zu, zitiert das Hamburger Abendblatt aus dem Bericht. Nach 5284 Aufforderungen im Jahr 2009, einen Tierschutzverstoß binnen einer Frist zu beseitigen, stieg die Zahl 2010 demnach auf 6572. Ein Jahr später war sie mit 6617 in etwa gleich hoch. 2012 stieg sie auf 7197, im vergangenen Jahr schließlich wurden 10.054 Fälle registriert.
Im Jahr 2009 leiteten die Behörden in 827 Fällen sofort ein Bußgeld- oder ein Strafverfahren gegen den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb ein, wie aus den Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums weiter hervorgeht. Im folgenden Jahr waren es lediglich 684, seither stieg die Zahl jedoch immer weiter an. Im vergangenen Jahr wurden in 1557 Fällen umgehend Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet.
Vergleichsweise selten ist hingegen, dass ein Landwirt wegen Tierschutzverstößen gar keine Tiere mehr halten darf. Wer eine Straftat im Bereich Tierschutz begeht, kann zusätzlich mit einem Haltungsverbot bestraft werden. Im Jahr 2013 hätten Amtsgerichte drei derartige Verbote ausgesprochen, 2010 seien es zwei gewesen. Allerdings lägen der Regierung hierzu keine abschließenden Zahlen vor.
Die Grünen-Politikerin Bärbel Höhn hält es für „gut möglich, dass der immense Preisdruck dazu führt, dass es manche Betriebe mit dem Tierschutz nicht so genau nehmen". Hier habe insbesondere der Handel eine Verantwortung für "faire Erzeugerpreise“.
Der wahre Grund für den Anstieg dürfte allerdings in den höheren Anforderungen und den damit verbundenen intensiveren Kontrollen liegen. Auch werden die Tierhalter heute deutlich öfter wegen vermeintlicher „Tierschutzverstöße“ von Bürgern angezeigt. So ist es nicht mehr selten, dass z.B. Rinderhalter Behördenbesuch bekommen, weil ihre Tiere auf der Weide doch im Regen „frieren“ würden.