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Tierwohl: Was Schweinehalter jetzt wissen wollen

Mit der Initiative Tierwohl betreten die Schweinehalter absolutes Neuland. Insbesondere bei den Basis- und Wahlpflichtkriterien gibt es daher großen Informationsbedarf. Mithilfe von Fachleuten beantwortet die Fachzeitschrift SUS wichtige Fragen zu Fensterfläche, Platzangebot, Tränken und Raufutter.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit der Initiative Tierwohl betreten die Schweinehalter absolutes Neuland. Insbesondere bei den Basis- und Wahlpflichtkriterien gibt es daher großen Informationsbedarf. Mithilfe von Fachleuten beantwortet die Fachzeitschrift SUS in der Ausgabe 1/2015 wichtige Fragen zu Fensterfläche, Platzangebot, Tränken und Raufutter.


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Mindestens 1,5 % Fenster


Für viele Betriebe ist die Fensterfläche ein Knackpunkt. Was gilt hier?

 

Die lichtdurchlässige Fläche der Fenster muss mindestens 1,5 % der Grundfläche eines Abteils umfassen. Das heißt: Rahmen und Sprossen sind abzuziehen. Die Vorgaben gelten für alle Abteile, die Tiere einer VVVO-Nummer enthalten. Einzelne Abteile dürfen 20 % weniger Lichtfläche aufweisen, wenn alle Abteile im Durchschnitt mindestens 1,5 % Fensterfläche erzielen.

 

Was ist, wenn innenliegende Abteile zu wenig Fenster haben?

 

Innenliegende Abteile kann man z. B. mit Licht aus dem Dachraum versorgen. Alternativ können angrenzende, maximal 2,5 m breite Zentralgänge oder Abteile „angezapft“ werden. Das angrenzende Abteil muss dann allerdings über mindestens 3 % Außenfensterfläche verfügen. Nur so kann es beide Abteile versorgen. Zudem gilt: Tageslicht darf maximal durch einen weiteren Raum weitergeleitet werden.

 

Was ist, wenn die Fenstervorgabe dennoch nicht erfüllbar ist?

 

Ausreichender Tageslichteinfall ist ein Basiskriterium. Wer es nicht erfüllt, kann nicht teilnehmen. Ob sich die Nachrüstung größerer Fenster z.B. in einigen Abteilen rechnet, ist im Einzelfall abzuwägen.


Wie 10 % mehr Platz?


Ich möchte in der Mast 10 % mehr Platz anbieten. Was ist zu beachten?

 

Basis ist die gesetzliche Platzvorgabe von 0,75 m2 Buchtenfläche für Mastschweine mit bis zu 110 kg mittlerem Lebendgewicht. 10 % mehr Platz bedeuten also 0,825 m2 Buchtenfläche je Schwein. Dieses Platzangebot gilt für alle Tiere bzw. Buchten mit derselben VVVO-Nummer.

 

Wie misst man die Buchten aus?

 

Relevant ist die Nettobuchtenfläche. Das heißt, es geht um die uneingeschränkt nutzbare Fläche. Fest in der Bucht installierte Einrichtungsgegenstände wie Tröge, Trennwände oder Scheuerbalken sind daher abzuziehen. Aufkantungen bzw. Trittstufen vor Quertrögen gehören zur Liegefläche, sofern die Tiere sie aufgrund der Stufenhöhe z. B. zum Ablegen der Beine nutzen können.

 

Achtung: Durch neu installiertes Beschäftigungsmaterial verkleinert sich u. U. die Nettoliegefläche.

 

Was ist, wenn rechnerisch mehr als 10 % Platz hinzukommen?

 

In kleinen Buchten ist es nur selten möglich, das Platzangebot exakt um 10 % zu erhöhen. Stehen derzeit z. B. in 14er-Buchten 0,75 m2 je Tier bereit, kann der Betrieb bei 10 % mehr Platz nur noch 12 Tiere je Bucht aufstallen. Rechnerisch sind 0,6 m2 je Bucht verschenkt, für die es keinen Bonus gibt. Man sollte daher im Vorfeld genau kalkulieren, ob sich ein höheres Platzangebot im eigenen Betrieb lohnt.


Das gilt bei Tränken


Gelten Wasserstellen in Breiautomaten als separate Tränke?

 

Entscheidend ist eine bauartbedingte Trennung zwischen Futter- und Wasserbereich. Das heißt: Die Wasserstelle muss z. B. durch eine Aufkantung vom Fressbereich abgetrennt sein.

 

Zählen Aqualevel im Sauentrog als offene Tränkefläche?

 

Wie bei Breiautomaten muss auch hier eine bauartbedingte Trennung zwischen Futter- und Wasserbereich vorliegen. Dies ist in der Praxis meist nicht gegeben. Das bedeutet: Das Kriterium Saufen aus der offenen Fläche lässt sich im Sauen- bzw. Abferkelbereich in erster Linie über Mutter-Kind-Tränken bzw. Tränkeschalen für Ferkel realisieren.

 

Was kosten Wasser- und Klimacheck?

 

Die Kosten eines Wasserchecks können sich auf etwa 90 € bis 150 € belaufen. Ein Klimacheck wird 150 € bis 300 € kosten, je nachdem wie umfangreich dieser sein muss. In einem neuen Stall, in dem alle Abteile die gleiche Technik haben, geht es schneller als in einem gewachsenen Betrieb mit unterschiedlichen Ställen und Systemen.

 

Benötigt man bei offenen Tränkeflächen eine Wasseraufbereitung?

 

Für das Saufen aus offener Fläche können auch normale Tränkebecken dienen, die viele Betriebe bereits verwenden. Eine Wasseraufbereitung ist in der Regel nicht notwendig. Wenn allerdings Langtröge mit Schwimmer verwendet werden, sollte man die Möglichkeit zur einfachen Reinigung einplanen.


Was zählt als Raufutter?


Wie viele Raufutterplätze sind je Tier anzubieten?

 

Es gibt keine pauschalen Vorgaben. Die Anzahl der Raufutterplätze ist vom Tiergewicht und der Größe der Futterraufe abhängig. Die Werte sind in Tabellen hinterlegt. Eine Raufe mit 20 cm Durchmesser gilt z. B. für bis zu 20 Mastschweine mit einem Gewicht von bis zu 60 kg als ausreichend.

 

Gilt Einstreu mit Stroh als Raufutter?

 

Vom Grundsatz her ja. Doch muss der Betrieb regelmäßig genug trockenes Stroh nachlegen. Denn nur sauberes Stroh ist futtermittelrechtlich unbedenklich und kann von den Schweinen bedenkenlos aufgenommen werden.

 

Bringen Raufutter und organisches Beschäftigungsmaterial zwei Boni?

 

Die Boni lassen sich kombinieren. Es muss sich allerdings beim Raufutter und Beschäftigungsmaterial um verschiedene Materialien handeln. Sie müssen zudem räumlich getrennt voneinander verabreicht werden.

 

Zählt Maissilage über die Flüssigfütterung als Raufutter?

 

Nein. Denn Raufutter muss für die Tiere ständig verfügbar sein und separat zur eigentlichen Fütterung angeboten werden, damit die Tiere frei wählen können. Auch Futtertröge, die bei rationierter Fütterung nur zu den Mahlzeiten genutzt werden, können nicht zur Raufuttergabe verwendet werden. Gleiches gilt für Trockenfuttersysteme.


Vier Wochen Säugezeit


Was ist mit vierwöchiger Säugezeit gemeint?

 

Ausgangspunkt der Berechnung ist ein 21-wöchiger Produktionsrhythmus. Hierbei liegt die Säugezeit im Mittel bei 26 bis 27 Tagen. Eine Säugedauer von 25 Tagen darf im Durchschnitt der Abferkelungen nicht unterschritten werden. Tränkebecken erfüllen in der Regel die Anforderungen für das Saufen aus offenen Flächen.

 

Weitere Fragen greift SUS unter www.SUSonline.de auf.

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