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Tierwohl in Brandenburg: Ab 2017 bei Stallbauten nur Förderung nach Höchstkriterien

Erfreut zeigte sich Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger über die gute Teilnahme an der ersten Runde des neu gefassten Programms zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen. „Die Antragslage lässt erkennen, dass die Unternehmen bereit sind, die höchsten Anforderungen für mehr Tierwohl umzusetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Erfreut zeigte sich Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger über die gute Teilnahme an der ersten Runde des neu gefassten Programms zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen.


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„Die Antragslage lässt erkennen, dass die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Unternehmen bereit ist, die höchsten Anforderungen für mehr Tierwohl umzusetzen. Dieser Trend wird in den kommenden Jahren anhalten und den größten Teil der Mittel, die wir bis 2023 im Rahmen dieses Förderprogramms einsetzen können, binden“, sagte Vogelsänger am Montag. Er habe deshalb nach Analyse der Anträge entschieden, bei Stallbauten nach einer Übergangsfrist ab 2017 nur noch Anträge nach den Höchstkriterien der Premiumförderung zu bearbeiten und die Basisförderung hierfür nicht mehr anzubieten. „Diese frühzeitige Entscheidung sorgt für Planungssicherheit und stärkt das Tierwohl am wirksamsten.“


Zwei Drittel der Antragsteller haben sich in diesem Jahr bei Investitionen in Stallbauten für die Premiumförderung entschieden. Ein Drittel möchte demnach Projekte in der Basisförderung umsetzen. In beiden Förderstufen können nur Vorhaben beantragt werden, die zu deutlichen Verbesserungen in den Tierhaltungen führen, die über den gesetzlichen Standards liegen. In der Premiumförderung müssen neben den Vorgaben der Basisförderung zusätzliche Kriterien erfüllt werden. Flächenlose Tierhalter sind schon jetzt in beiden Förderstufen ausgeschlossen.

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