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Tierzuchtrechtliche Vorschriften werden aufgehoben

Zum Ende dieses Jahres sollen die Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung bei Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen sowie Pferden ihre Gültigkeit verlieren.

Lesezeit: 1 Minuten

Zum Ende dieses Jahres sollen die Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung bei Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen sowie Pferden ihre Gültigkeit verlieren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet dies in seiner jetzt dem Bundesrat zugeleiteten Verordnung zur Änderung und Aufhebung tierzuchtrechtlicher Vorschriften mit dem Auslaufen der Übergangszeit für die 2006 beschlossene Übertragung der Leistungsprüfung und Zuchterwertschätzung auf staatlich anerkannte Zuchtorganisationen.


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Die detaillierten Regelungen der noch bestehenden Verordnungen widersprechen dem Agrarressort zufolge der damaligen Grundentscheidung, die Festlegung des Zuchtziels und des Zuchtprogramms sowie Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung grundsätzlich zu privatisieren und damit die unternehmerische Eigenverantwortung der Wirtschaft zu stärken. Mit Beginn des Jahres 2014 geht die Verantwortung dafür in der Regel auf die Zuchtorganisationen über. Abweichend davon können die Länder allerdings bestimmen, dass dies in der Zuständigkeit ihrer Behörden verbleibt. (AgE)

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