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Überdüngung ist kein Kavaliersdelikt!

Ein Kommentar von Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Der Schutz des Grundwassers erfordert eine konsequente Novelle der Dünge-VO. Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung in Deutschland sind die Nitratkonzentrationen im Grundwasser regional angestiegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Kommentar von Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft:


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Der Schutz des Grundwassers erfordert eine konsequente Novelle der Dünge-Verordnung. Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung in Deutschland sind die Nitratkonzentrationen im Grundwasser regional deutlich angestiegen. Dies bestätigt der Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie, der an vielen Messpunkten der Europäischen Umweltagentur in Deutschland eine Überschreitung des Nitrat-Grenzwertes für Grundwasser festgestellt hat.


Die Einhaltung des Grenzwertes von 50 mg Nitrat pro Liter im Grundwasser und der Erhalt des guten chemischen Zustandes bis 2015 gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind insbesondere durch die Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft bei rund einem Drittel des deutschen Grundwassers nicht zu erreichen. In der Folge müssen die Wasserversorger zunehmend Notlösungen ergreifen, um den Nitrat-Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter Trinkwasser durchgängig einzuhalten.


Dazu zählen in wachsendem Umfang kostenintensive Reparaturmaßnahmen wie das Mischen mit unbelastetem Wasser, das Bohren neuer Brunnen oder eine (Teil-) Aufbereitung des Wassers. Nur so können die Wasserwerke die Trinkwasserversorgung in Deutschland sicherstellen. Die Kosten dafür tragen die Kunden und die Wasserversorger.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Ende 2014 einen Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung in die Abstimmung mit den Verbänden und Ressorts gegeben. Aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) setzt dieser Entwurf die Ziele der Nitratrichtlinie nur unzureichend um.

 

Wir kritisieren, dass im Entwurf ein Verweis auf die EU-Nitratrichtlinie und ihre Ziele fehlt und somit ein Einklang von Wasser- und Düngerecht nicht erreicht wird. Darüber hinaus bemängeln wir, dass die EU-Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr durch zahlreiche Ausnahmen und Verrechnungsmöglichkeiten überschritten werden darf.

 

Unzureichend sind auch die Regelungen zu Lagerkapazitäten, Sperrfristen und Gewässerrandstreifen, die dem Gewässerschutz nicht ausreichend Rechnung tragen. Kurzum: Wir brauchen eine Novelle der Düngeverordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einhaltung des Grenzwertes von 50 mg pro Liter im Grundwasser!


top agrar-Rubrik "Der Blick von außen"


Dieser Text stammt aus der Rubrik "Der Blick von außen", die jeden Monat in der top agrar-Heftausgabe erscheint. Der Streitpunkt zeigt, wie die Landwirtschaft von außen gesehen wird und ist nicht die Meinung der Redaktion. Wie stehen Sie dazu? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar unten.



Zum Streitpunkt der letzten Ausgabe:

Agenturchef empfiehlt Landwirtschaft professionelles Marketing (26.3.2015)

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