Die Agrarier im Europaparlament haben ihre kritische Haltung zum übermäßigen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung bekräftigt. Nachdem das Parlament bereits Anfang März einen Entwurf zur Reform des EU-Tierarzneimittelrechts verabschiedet hatte, einigte sich der Landwirtschaftsausschuss am 15. März auf einen Entwurf zur angeschlossenen Überarbeitung der Vorschriften für Arzneifuttermittel.
Auch darin sprechen sich die Parlamentarier für eine Beschränkung der vorbeugenden Gabe von antimikrobiellen Wirkstoffen aus. Ihrer Ansicht nach sollte die Verwendung bei ganzen Gruppen von Tieren nur dann gestattet werden, wenn das Vorhandensein einer Infektion bestätigt wurde. Unter keinen Umständen dürften Antibiotika zur Leistungssteigerung beziehungsweise zum Ausgleich schlechter Hygiene- und Haltungsbedingungen verabreicht werden.
In diesem Zusammenhang fordert der Ausschuss eine Verschreibungspflicht für Arzneifuttermittel, das Antibiotika enthält. Die EU-Kommission zielt mit der Reform auf eine Modernisierung und Harmonisierung des Gemeinschaftsrechts für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel ab. Der Abbau bestehender Vermarktungshürden zwischen den Mitgliedstaaten soll dafür sorgen, dass Nutz- und Heimtierhaltern in Zukunft eine größere Auswahl geeigneter Tierarzneimittel zu geringeren Preisen zur Verfügung steht.
Unternehmen soll es ermöglicht werden, ein Produkt auf dem gesamten EU-Binnenmarkt zu verkaufen. Ferner plant die Kommission, die Vorschriften zur Kontrolle negativer Effekte der Arzneimittel zu vereinfachen. Für Nischenmärkte sollen Sonderbestimmungen greifen. Darüber hinaus wird der Datenschutzzeitraum für Innovationen verlängert, um Unternehmen einen größeren Entwicklungsanreiz zu geben. Außerdem soll der Internethandel für nicht verschreibungspflichtige Medikamente erleichtert werden.