Ein miserables Zeugnis stellt das Umweltbundesamt (UBA) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus. Auch nach ihrer letzten Reform sei die GAP „von ökonomischer und ökologischer Rationalität weit entfernt“, heißt es in den „Schwerpunkten 2016“ der Behörde.
Ein miserables Zeugnis stellt das Umweltbundesamt (UBA) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus. Auch nach ihrer letzten Reform sei die GAP „von ökonomischer und ökologischer Rationalität weit entfernt“, heißt es in den „Schwerpunkten 2016“ der Behörde.
Nach ihrer Einschätzung entfaltet das Gros der Zahlungen wegen „unterambitionierter Cross-Compliance und Greening-Auflagen“ kaum eine ökologische Steuerungswirkung. Gleichzeitig seien Förderprogramme für zielgerichtete Umweltschutzmaßnahmen „chronisch unterfinanziert“.
„Landwirtschaftliche Produzenten zu fördern, deren Tun und Lassen nach wie vor massive Umweltschäden verursacht, und gleichzeitig nicht ausreichend Geld zur Verfügung zu haben, um umweltgerechte Wirtschaftsweisen zu unterstützen, ist keine rationale Verwendung knapper öffentlicher Mittel“, so das UBA. Rational wäre es seiner Auffassung nach hingegen, „über das Ordnungsrecht ausreichende und verbindliche Mindeststandards zu etablieren und die Umweltkosten der Landwirtschaft zu internalisieren, zum Beispiel über die Einführung einer Stickstoffüberschuss- und Pflanzenschutzmittelabgabe“.
Zudem spricht sich das Umweltbundesamt dafür aus, über Mindeststandards hinausgehende, ökologische Leistungen der Landwirtschaft durch Prämien zu honorieren. Künftig sollte die landwirtschaftliche Förderung deshalb nach der Devise erfolgen, „öffentliches Geld nur für öffentliche Güter“, heißt es in der Veröffentlichung. Als zentraler Hebel für die Ausrichtung der Landwirtschaft sei die GAP in diese Richtung zu entwickeln.
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Ein miserables Zeugnis stellt das Umweltbundesamt (UBA) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus. Auch nach ihrer letzten Reform sei die GAP „von ökonomischer und ökologischer Rationalität weit entfernt“, heißt es in den „Schwerpunkten 2016“ der Behörde.
Nach ihrer Einschätzung entfaltet das Gros der Zahlungen wegen „unterambitionierter Cross-Compliance und Greening-Auflagen“ kaum eine ökologische Steuerungswirkung. Gleichzeitig seien Förderprogramme für zielgerichtete Umweltschutzmaßnahmen „chronisch unterfinanziert“.
„Landwirtschaftliche Produzenten zu fördern, deren Tun und Lassen nach wie vor massive Umweltschäden verursacht, und gleichzeitig nicht ausreichend Geld zur Verfügung zu haben, um umweltgerechte Wirtschaftsweisen zu unterstützen, ist keine rationale Verwendung knapper öffentlicher Mittel“, so das UBA. Rational wäre es seiner Auffassung nach hingegen, „über das Ordnungsrecht ausreichende und verbindliche Mindeststandards zu etablieren und die Umweltkosten der Landwirtschaft zu internalisieren, zum Beispiel über die Einführung einer Stickstoffüberschuss- und Pflanzenschutzmittelabgabe“.
Zudem spricht sich das Umweltbundesamt dafür aus, über Mindeststandards hinausgehende, ökologische Leistungen der Landwirtschaft durch Prämien zu honorieren. Künftig sollte die landwirtschaftliche Förderung deshalb nach der Devise erfolgen, „öffentliches Geld nur für öffentliche Güter“, heißt es in der Veröffentlichung. Als zentraler Hebel für die Ausrichtung der Landwirtschaft sei die GAP in diese Richtung zu entwickeln.