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Umweltschützer klagen gegen Zulassung von GVO-Sojabohne Intacta

Das Europäische Netzwerk kritischer Wissenschaftler (ENSSER) sowie einige andere Organisationen, darunter Testbiotech und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft, gehen beim EU Gerichtshof gegen die EU-Zulassung von gentechnisch veränderter Soja der Firma Monsanto vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europäische Netzwerk kritischer Wissenschaftler (ENSSER) sowie einige andere Organisationen, darunter Testbiotech und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft, gehen beim EU Gerichtshof gegen die EU-Zulassung von gentechnisch veränderter Soja der Firma Monsantovor.

 

Das Soja soll unter dem Markennamen „Intacta“ vor allem in Brasilien angebaut und als Futter- und Lebensmittel nach Europa importiert werden. Wie Testbiotech mitteilt, produzieren die Pflanzen ein Insektengift und sind unempfindlich gegenüber Glyphosat. Die Kläger sind hierbei der Ansicht, dass die Sorte von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA nicht ausreichend auf ihre Risiken für die Verbraucher untersucht wurde. Die EU Kommission hätte die Sojabohnen deswegen nicht zulassen dürfen.

 

Laut Gentechnikgegner Christoph Then richtet sich die Klage insbesondere gegen die Bewertung von Intacta als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Sorten, gegen die fehlende Untersuchung von Kombinationseffekten in der Soja, sowie die mangelhafte Untersuchung des Risikos für Allergiker und die fehlende Überwachung möglicher Auswirkungen des Verzehrs dieser Bohnen.

 

„Wir haben uns aus Verfahrensgründen im Wesentlichen auf das beschränkt, was die EFSA nach den eigenen Richtlinien hätte machen müssen. Würde man allgemeine wissenschaftliche Maßstäbe anlegen, hätte man die Klage noch erheblich ausweiten müssen,“ so Then von Testbiotech.

 

Die Europäische Kommission hatte die Soja Ende Juni 2012 für die Verwendung in Futter- und Lebensmitteln zugelassen. Dagegen hatten die sechs Organisationen im August 2012 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Im Januar hatte EU Kommissar Tonio Borg die Beschwerde zurückgewiesen. Dabei wurde aber drei der Organisationen die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nach EU-Verordnung 1367/2006 eingeräumt. (ad)


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