Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Ungewisse Zukunft von 800 000 Brathähnchen

Die kurzzeitige Einstellung des Produktionsbetriebs der Wiesenhof-Geflügelschlachterei in Möckern, Sachsen-Anhalt, hat jetzt auch den Bundestag erreicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die kurzzeitige Einstellung des Produktionsbetriebs der Wiesenhof-Geflügelschlachterei in Möckern, Sachsen-Anhalt, hat jetzt auch den Bundestag erreicht. Im Mittelpunkt der Diskussion vergangene Woche im Ernährungsausschuss standen 800 000 tiefgefrorene Brathähnchen, die während des zeitweisen Produktionsstillstands Anfang März aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht ausgeliefert werden durften.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Agrar-Staatssekretär Dr. Gerd Müller verwies auf die Zuständigkeit der Landesbehörden. Sie müssten auf Grundlage ihrer Kenntnisse und ihres Sachverstandes beurteilen, ob die betreffenden 975 t gesperrtes Geflügelfleisch den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprechen oder nicht, und dann eine Entscheidung treffen.


Demgegenüber warf Grünen-Sprecher Friedrich Ostendorff der Bundesregierung vor, sie schiebe die Verantwortung auf die Behörden vor Ort und ziehe sich darauf zurück, dass die festgestellten Hygienemängel im Schlachthof bereits behoben worden seien. Tatsächlich handele es sich jedoch um ein Problem von überregionaler Bedeutung, weil Produkte aus dem Schlachthof Möckern nach ganz Deutschland gingen.



Infolge von Umbauarbeiten war es in dem Geflügelschlachthof nach Wiederaufnahme der Produktion am 28. Februar 2012 zu einer Unterbrechung des sogenannten Schwarz/Weiß-Prinzips gekommen. Das bedeutet, dass die Trennung in „reine“ und „nicht-reine“ Bereiche nicht mehr gewährleistet war. Nachdem die zuständige Behörde dies festgestellt hatte, ruhte die Zulassung für die Schlachterei ab dem 28. Februar 2012. Mit Verfügung vom 5. März hatte der Landkreis Jerichower Land in Abstimmung mit dem zuständigen Verwaltungsamt den weiteren Betrieb der Anlage sowie das Inverkehrbringen der seither produzierten Ware untersagt.


Am 6. März fand eine Nachbegehung im bemängelten Bereich des Betriebs statt. Diese Begehung ergab, dass nach weiteren Baumaßnahmen das Schwarz-Weiß-Prinzip wieder hergestellt war. Damit konnte die Schlachtung bei Wiesenhof ab dem Folgetag wieder aufgenommen werden. Gleichwohl nahm die Restaurantkette McDonald,s Medienberichte über den Schlachthof zum Anlass für die Mitteilung, vorerst keine Produkte von Wiesenhof mehr einzusetzen. (AgE)


Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.