Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Union lehnt höhere Anforderungen für bestehende Gülleanlagen strikt ab

Die Union hat ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Einbeziehung von Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen) in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Union hat ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Einbeziehung von Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen) in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bekräftigt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In einem gemeinsamen Schreiben an alle Abgeordneten der CDU/CSU haben der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Franz-Josef Jung und der agrarpolitische Sprecher Franz-Josef Holzenkamp dem Bundesrat einen „überzogenen Umgang“ mit JGS-Anlagen vorgeworfen.


Insbesondere die Regelungen hinsichtlich der Altanlagen seien völlig praxisfern und entsprächen nicht dem geringen Umweltgefährdungspotential, das von JGS-Anlagen ausgehen könnte, heißt es darin. Während die überwiegende Mehrheit der Länderregelungen eine Sachverständigenprüfung für Bestandsanlagen nicht vorsähen, solle dies nun nach dem Willen des Bundesrats bundesweit verpflichtend werden, kritisieren die Abgeordneten.


Darüber hinaus drohe Altanlagen auf behördliche Anordnung eine Nachrüstung mit sogenannten Leckageerkennungssystemen, wenn der Landwirt nicht nachweisen könne, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist. Dabei ist laut Jung und Holzenkamp zu befürchten, dass die Statik und damit die Anlagen erheblich geschädigt werden. Unabhängig von den hohen Kosten einer Nachrüstung stelle sich auch die Frage, wer für diese umbaubedingten Schäden an den Altanlagen und die möglichen Umweltfolgen aufkommen würde.


Anzeichen für Bewegung


Jung und Holzenkamp lehnen die Regelungen in der vom Bundesrat beschlossenen Verordnung als unverhältnismäßig ab. Gerade kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe würden erneut über Gebühr belastet. Eine Verordnung nach Maßgabe des Bundesratsbeschlusses würde ihrer Einschätzung nach damit „einen weiteren Baustein zur Beschleunigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft bilden.“


Für die Union ist dem Schreiben zufolge eine Einbeziehung von Neuanlagen in die Anlagenverordnung akzeptabel. Gleichzeitig müsse es jedoch „substantielle Veränderungen“ bei den bestehenden JGS-Anlagen geben.


Holzenkamp äußerte inzwischen die Hoffnung auf ein Entgegenkommen von der Länderseite. Nach seiner Wahrnehmung gibt es Anzeichen für eine Bewegung. Auch SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier drängt nach eigenen Worten auf eine vernünftige Regelung. Andernfalls würden kleinere Betriebe zu Verlierern werden, mahnte der SPD-Politiker.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.