Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebt bei der Neuregelung der Düngung Lösungen an, „die sich an fachlichen Kriterien orientieren“. Dagegen lehne man es strikt ab, „mit der Düngeverordnung Strukturpolitik zu betreiben“, erklärte deren agrarpolitischer Sprecher Franz-Josef Holzenkamp.
Holzenkamp bekräftigte seine Skepsis gegenüber zwei strittigen Punkten im vorliegenden Verordnungsentwurf. So besteht seiner Einschätzung nach keine Notwendigkeit für eine rigorose Begrenzung der Phosphatausbringung. Hier müsse zunächst geklärt werden, ob es in diesem Bereich überhaupt Handlungsbedarf gebe. In Zukunft müsse zumindest möglich bleiben, den Entzug auszugleichen.
Eine Regelung, die die Tierhaltung in Deutschland massiv gefährde, ohne der Umwelt zu nützen, werde es hingegen mit der Union nicht geben, versicherte der CDU-Politiker.
Vorbehalte hat er zudem gegen die vorgesehenen Länderöffnungsklauseln. „Abweichende Länderregelungen verkomplizieren das Düngerecht“, befürchtet Holzenkamp. Man müsse darüber nachdenken, „ob wir die Probleme mit bundeseinheitlichen Vorgaben lösen können.“
Parlament entscheidet mit
Der Unionsabgeordnete sieht gute Chancen, seinen Einfluss auf eine Neuregelung der Düngung wirksam geltend zu machen. Er wies darauf hin, dass die Novelle der Düngeverordnung im Hinblick auf die Einführung einer Hoftorbilanz, die Einbeziehung von Gärrückständen in die Obergrenze von 170 kg N/ha sowie einen möglichen Abgleich von Daten aus unterschiedlichen Bereichen und deren Nutzung für eine Kontrolle der Düngung eine Änderung des Düngegesetzes erforderlich machten.
„Das bedeutet, dass im Gegensatz zur Düngeverordnung eine Änderung des Düngegesetzes nur mit Zustimmung des Parlaments möglich ist“, betonte Holzenkamp. Damit komme den Abgeordneten eine wichtige Funktion bei der Neuregelung der Düngung zu. In den Verhandlungen werde die Union dafür Sorge tragen, dass plausible und einfache Regelungen gefunden werden. „Auf einer solchen Grundlage werden wir uns schnell einigen können“, so der CDU-Politiker.