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Unternimmt Schmidt zu wenig gegen Schlachtung trächtiger Kühe?

Eine Studie aus dem Jahr 2011 geht davon aus, dass 10 % der weiblichen Rinder zum Zeitpunkt der Schlachtung tragend waren. Auf dieser Grundlage nennt die Bundestierärztekammer die Zahl von 180.000 trächtigen Kühen pro Jahr. Auch Bundesagrarminister Christian Schmidt kennt diese Schätzungen...

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Studie aus dem Jahr 2011 geht davon aus, dass 10 % der weiblichen Rinder zum Zeitpunkt der Schlachtung tragend waren. Auf dieser Grundlage nennt die Bundestierärztekammer die Zahl von 180.000 trächtigen Kühen pro Jahr.


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Auch Bundesagrarminister Christian Schmidt kennt diese Schätzungen und kritisiert die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Seiner Meinung nach kann allerdings nur die EU durch ein „etwaiges grundsätzliches“ Verbot verhindern, dass trächtige Tiere vom Hof an den Schlachtbetrieb abgegeben werden. Man habe die EU-Kommission bereits um eine Prüfung gebeten, wie die Zahl hochträchtig geschlachteter Tiere gesenkt werden kann, zitiert die Stuttgarter Zeitung den CSU-Politiker. Bis Mitte 2015 sollen Ergebnisse vorliegen.


Die Grünen im Bundestag sind dagegen der Meinung, dass Schmidt sehr wohl Spielraum für einen Alleingang hat. Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes seien Änderungen beim Tiertransport auf nationaler Ebene möglich. Berlin, so die Expertise, könne Tiertransporteure verpflichten, die Trächtigkeit der Tiere zu erfassen. Bereits jetzt schreibt auf Ebene der EU die Verordnung für Tiertransporte vor, dass Tiere nach einem Trächtigkeitsstadium von 90 % nicht mehr zum Schlachthof transportiert werden dürfen, so die Zeitung weiter. Die Grünen beklagen jedoch, dass der Fuhrbetrieb nicht prüfen müsse, ob eine Kuh trächtig sei, so dass die Vorschrift ins Leere laufe. Und diesen Missstand könne Schmidt auf nationaler Ebene abstellen.


Da es heute im Tierschutzgesetz noch keine Bestimmungen dafür gibt, wie mit ungeborenen Kälbern umgegangen werden muss, hatten die Agrarminister der Länder Schmidt bereits einstimmig aufgefordert, national wie auf EU-Ebene rechtliche Bestimmungen „zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden bei Föten und ungeborenen Kälbern in Zusammenhang mit der Schlachtung gravider Rinder“ zu prüfen.


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