Aller Voraussicht nach wird sich der Bundesrat in der kommenden Woche mit mehreren Anträgen zur Grünen Gentechnik befassen. Neben der bereits eingebrachten Initiative Bayerns, nach der künftig die Länder über den Anbau gentechnisch veränderter (GV) Pflanzen entscheiden sollen, wird es vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Landeskabinette zwei weitere Anträge geben.
In einem gemeinsamen Vorschlag melden Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ihre Bedenken gegen die gegenwärtig auf EU-Ebene diskutierten Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung einer Opt-out-Regelung an. Nicht akzeptabel sei eine Regelung, nach der Mitgliedstaaten als Voraussetzung für ein nationales Anbauverbot das jeweilige Antrag stellende Unternehmen konsultieren müssten. Ansprechpartner der Mitgliedstaaten solle nur die EU-Kommission sein, heißt es in dem Länderantrag.
Zudem plädieren die rot-grün regierten Länder für eine Ausweitung der Verbotsgründe. So müssten auch lokale oder regionale Umweltauswirkungen oder sozioökonomische Auswirkungen für ein Anbauverbot herangezogen werden dürfen. Der Antrag Mecklenburg-Vorpommern zielt auf ein nationales Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Gefordert werden rechtssichere Regelungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, auch nach einer EU-Zulassung den Anbau zu untersagen.
Rot-grüne Länder gesprächsbereit
Die Anträge werden im Anschluss an ihre Vorstellung am kommenden Freitag im Bundesratsplenum in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Agrarausschuss wird sich am 24. März 2014 mit der Entschließung befassen. Abzuwarten bleibt, ob sich die Länder auf einen gemeinsamen Text verständigen können. Man sei gesprächsbereit, heißt es von Seiten der Antrag stellenden rot-grünen Länder. Es gehe nicht darum, eine Parteilinie durchzusetzen. Vielmehr wolle man eine gemeinsame Position der gentechnikkritischen Länder erarbeiten. Bayerns Umweltminister Dr. Marcel Huber äußerte sich zuversichtlich, „dass der Bundesrat ein starkes Signal setzen wird".