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Urteil: Kein Schadenersatz für Heidemark

Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) muss keinen Schadensersatz in Millionenhöhe an den Geflügelproduzenten Heidemark aus Garrel zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des OLG Oldenburg bestätigt und damit die Klage des Produzenten auf 7 Mio. Euro abgewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) muss keinen Schadensersatz in Millionenhöhe an den Geflügelproduzenten Heidemark aus Garrel (Kreis Cloppenburg) zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg bestätigt und damit die Klage des Produzenten auf 7 Mio. Euro abgewiesen, berichtet die Nordwest Zeitung. Das Urteil ist rechtskräftig.


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Frühere Heidemark-Mitarbeiter hatten dem Unternehmen 2007 vorgeworfen, große Mengen verdorbenes Putenfleisch verarbeitet zu haben. Die Gewerkschaft reichte die eidesstattlichen Aussagen an den NDR weiter. Den Tatverdacht konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht bestätigen.


Daraufhin klagte Heidemark auf Schadenersatz, da der Produktabsatz aufgrund der negativen Berichterstattung zurückgegangen sei. Der Geflügelproduzent warf den Medien und der NGG vor, die Vorwürfe der Gekündigten aufgebauscht zu haben.


Das Oldenburger Landgericht verurteilte 2009 die NGG zur Zahlung des Schadensersatzes. Die Gewerkschaft legte dagegen Berufung ein und wurde 2013 vom Oberlandesgericht freigesprochen. Die Gewerkschaft habe die Angaben der Arbeitnehmer nicht verfälscht, urteilten die Richter. In den eidesstattlichen Versicherungen habe nur das gestanden, was die Arbeitnehmer der NGG mitgeteilt hätten.


Mit der Weitergabe der eidesstattlichen Versicherungen an die Staatsanwaltschaft und den NDR habe die Gewerkschaft berechtigte Interessen wahrgenommen, da die behaupteten Missstände von öffentlichem Interesse seien, betonte das Gericht in seiner Begründung.

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