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Verbände wollen gegen Habecks Jagd- und Schonzeitenverordnung klagen

In Schleswig-Holstein wehren sich mehrere Verbände gegen die im Frühjahr von Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck erlassene Jagd- und Schonzeitenverordnung.

Lesezeit: 2 Minuten

In Schleswig-Holstein wehren sich mehrere Verbände gegen die im Frühjahr von Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck erlassene Jagd- und Schonzeitenverordnung. Letzte Woche beschlossen der Landesjagdverband (LJV) Schleswig-Holstein, der Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinische Waldbesitzerverband und die Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes Schleswig-Holstein, ein Klageverfahren zu unterstützen.


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Sie sehen in der bei der Neuregelung erfolgten Herausnahme einzelner Tierarten aus dem Jagdrecht, in der für andere Tierarten festgelegten Vollschonung sowie in der Verkürzung der Jagdzeiten einen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrecht. Dieser wäre nach ihrer Auffassung rechtlich nur zulässig, wenn besondere Gründe eine derartige Beschränkung rechtfertigten. Dem werde die vom Kieler Agrarressort vorgelegte Verordnung allerdings nicht gerecht.


Nachdem auf dem politischem Weg alle Bemühungen um eine Entschärfung der Neuregelungen gescheitert seien, könne jetzt nur noch der Weg eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht beschritten werden, erklärten die Verbandsvertreter.


Auch der Deutsche Fischerei-Verband (DFV) hat sich den weiteren Angaben zufolge der Initiative angeschlossen, ebenso der Verband der Binnenfischer und Teichwirte in Schleswig-Holstein und der Landesfischereiverband Schleswig-Holstein. Gemeinsam befürworten sie laut LJV und dem Arbeitskreis ein geschlossenes Vorgehen gegenüber dem Landwirtschaftsminister als Signal der sogenannten Nutzerverbände, die mehr als 45 000 Mitglieder verträten. Am 28. März dieses Jahres ist die neue Jagd- und Schonzeitenverordnung in Kraft getreten

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