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Verbesserte steuerliche Regelungen für Land- und Forstwirte im Bundesrat

Die vorgesehenen verbesserten steuerlichen Regelungen für Land- und Forstwirte dürften in dieser Woche unter Dach und Fach gebracht werden. Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat am kommenden Freitag dem bereits vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz 2015 zustimmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die vorgesehenen verbesserten steuerlichen Regelungen für Land- und Forstwirte dürften in dieser Woche unter Dach und Fach gebracht werden. Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat am kommenden Freitag dem bereits vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz 2015 zustimmen.


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Danach werden ab dem kommenden Jahr das Funktionsbenennungserfordernis und die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht nach § 7g Einkommensteuergesetz für kleine und mittlere Betriebe gestrichen. Darunter fällt auch ein Großteil der Betriebe im grünen Sektor. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Neuregelung bereits als wichtigen Schritt in die richtige Richtung begrüßt, mit dem die Liquidität in den Betrieben verbessert werden könne.


Zustimmen wird die Länderkammer auch der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln für die Jahre 2016 bis 2020 (AVV Monitoring 2016 -2020). Mit der Vorschrift werden die Auswahl der Erzeugnisse, die Methodik des Monitorings, die Gesamtuntersuchungszahlen von rund 9 000 Lebensmitteln sowie deren Verteilung auf die Länder festgelegt.


Routine ist die Wahl der Ausschussvorsitzenden. Die Bestätigung der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken als Vorsitzende des Agrarausschusses der Länderkammer gilt als sicher. Die Grünen-Politikerin hat dieses Amt, das traditionell von Rheinland-Pfalz besetzt wird, seit 2011 inne.

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