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Verbraucher glauben, Rückstände seien generell nicht erlaubt

Werden bei der Herstellung von Lebensmitteln Pflanzenschutzmittel eingesetzt, haben diese Produkte bei Verbrauchern einen schlechten Ruf. Das bestätigt eine im Februar 2016 im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) durchgeführte, repräsentative Umfrage.

Lesezeit: 4 Minuten

Werden bei der Herstellung von Lebensmitteln Pflanzenschutzmittel eingesetzt, haben diese Produkte bei Verbrauchern einen schlechten Ruf. Das bestätigt eine im Februar 2016 im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) durchgeführte, repräsentative Umfrage.

 

Fast die Hälfte der Befragten nimmt an, dass die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln insgesamt abnimmt. Dafür werden Pflanzenschutzmittel und die Industrialisierung der Landwirtschaft verantwortlich gemacht. „Besonders beunruhigt haben ein Drittel der Befragten Pressemeldungen über Nachweise des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat in der Muttermilch und im Urin“, kommentiert BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel die Ergebnisse der Befragung. „Dabei ist nach unserer jüngsten Untersuchung in Muttermilch kein Glyphosat nachweisbar. Im Urin ist der Stoff aus wissenschaftlicher Sicht in geringen Konzentrationen zu erwarten, denn Rückstände sind bis zum erlaubten Höchstgehalt in Lebensmitteln zulässig und können folglich auch aufgenommen werden.“ Insofern seien auch die kürzlich im Bier nachgewiesenen Rückstände von Glyphosat nicht unerwartet.


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Grundsätzlich sind der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und damit auch Rückstände in Lebensmitteln durch die Rechtssetzung des Gesetzgebers erlaubt, stellt das Bundesinstitut klar. Demgegenüber meinen zwei Drittel der Befragten, dass derartige Rückstände in Lebensmitteln nicht erlaubt sind.

 

Bereits 2010 hat das BfR die Bevölkerung in Deutschland zu dem Thema Pflanzenschutzmittel befragen lassen. Damals wurde festgestellt, dass viele Verbraucher nicht wissen, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bis zum jeweils gesetzlich festgesetzten Rückstandshöchstgehalt, der die Sicherheit des Lebensmittels garantieren muss, erlaubt sind.


Das Ergebnis einer erneuten Befragung von rund 1.000 repräsentativ ausgewählten Personen zeigt nun, dass die Fehlannahme, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln seien in Lebensmitteln generell nicht erlaubt, nach wie vor weit verbreitet ist. Auch ist die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland der Meinung, dass Lebensmittel, die unter der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln hergestellt werden, eher giftig, aber preiswert seien, während Lebensmittel, bei deren Produktion auf Pflanzenschutzmittel verzichtet wird, als gesund und schmackhaft, aber teuer gelten.


Wissen über Pflanzenschutzeinsatz kommt aus den Medien


Die Befragung bestätigt die Annahme, dass Verbraucher ihr Wissen über Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln hauptsächlich aus den Medien beziehen. So gaben 70 % der rund 1.000 Befragten an, in den letzten zwei Jahren etwas über das Thema in den Medien gelesen, gesehen oder gehört zu haben. Allerdings erinnert spontan nur knapp die Hälfte davon, welche Themenfelder in den Beiträgen angesprochen wurden. Bei einem Viertel ist das Thema Pflanzenschutzmittel nur allgemein und diffus präsent, ein weiteres Viertel der Befragten kann sich an Inhalte gar nicht erinnern. Lediglich 9 % erinnern sich an Beiträge, die ein Risiko für die Gesundheit zum Thema hatten.

 

Die Frage nach dem Verhältnis von Nutzen und Risiko des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bei der Lebensmittelproduktion beantworten zwei Drittel damit, dass die Risiken den Nutzen überwiegen. Eine deutliche Mehrheit von 65 % gibt daher auch an, dass sie Lebensmittel vermeiden, wenn sie wissen oder vermuten, dass sie Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln werden also von den Befragten mehrheitlich kritisch betrachtet.


Rückstände bis zum Grenzwert unbedenklich!


Rückstände von zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebensmitteln sind jedoch bis zum erlaubten Rückstandshöchstgehalt zulässig und gesundheitlich unbedenklich, stellt das BfR klar. Menschen und Tiere könnten zwar über Lebensmittel und Futtermittel zum Beispiel geringe Mengen von Glyphosat aufnehmen. Da aber Glyphosat vom Körper schnell wieder ausgeschieden wird, sei zu erwarten, dass Spuren des Wirkstoffes im Urin von Menschen und Tieren nachzuweisen sind.

 

Die bisher nachgewiesenen Glyphosatkonzentrationen im Urin deuten jedoch laut den Wissenschaftlern nicht auf eine gesundheitlich bedenkliche Belastung von Verbrauchern mit Glyphosat hin. Dank einer sich stetig verbessernden Analytik könnten immer kleinere Mengen von Stoffen bis hin zum einzelnen Molekül nachgewiesen werden. So sank die Nachweisgrenze beispielsweise für Dioxine von einem Nanogramm (10-9 g) im Jahr 1960 auf unter ein Femtogramm (10-15 g) im Jahr 2010, heißt es weiter.




 

Bei der gesetzlichen Regulierung von Pflanzenschutzmitteln wünschen über 80 % der Befragten, dass Verbraucherverbände, Nichtregierungsorganisationen sowie Landwirtschaft und Verbraucher eine wichtige Rolle spielen sollen. Den gesetzlich zuständigen nationalstaatlichen und europäischen Behörden weisen nur knapp über 70 % eine wichtige Rolle zu.

 

Die Ergebnisse der Umfrage bestärken das BfR in seiner Auffassung, die Öffentlichkeit künftig noch umfänglicher über die Grundlagen und Ergebnisse der wissenschaftlichen Risikobewertung bei Pflanzenschutzmitteln zu unterrichten.

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