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Verbraucher wollen nicht für EU-Fleischkennzeichnung zahlen

Die Europäische Kommission prüft derzeit strengere Ursprungskennzeichnungen für verarbeitetes Fleisch. Am Dienstag gab es nun den offiziellen Bericht dazu. Demnach haben 90 % der Verbraucher Interesse an einer Herkunftskennzeichnung für Fleisch, dafür zahlen wollen sie aber nicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission prüft derzeit strengere Ursprungskennzeichnungen für verarbeitetes Fleisch. Am Dienstag gab es nun den offiziellen Bericht dazu. Demnach haben 90 % der Verbraucher Interesse an einer Herkunftskennzeichnung für Fleisch, das als Zutat verwendet wird. Jedoch rangiert der Preis bei der Kaufentscheidung für viele Europäer noch höher.


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Schon bei Preisaufschlägen von weniger als 10 % sinkt die Zahlungsbereitschaft um 60 bis 80 %. EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg erklärte: "Durch den Pferdefleischskandal in diesem Jahr wurde in einigen Mitgliedstaaten die Frage gestellt, ob die Ursprungskennzeichnung für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln obligatorisch sein sollte. Obwohl eine solche Kennzeichnung Betrugsfälle nicht verhindern kann, bin ich davon überzeugt, dass sie eine fundierte Ausgangsbasis für die Beratungen mit Parlament und Rat über die Frage bildet, wie Verbraucherinformation und wirtschaftliche Erwägungen miteinander vereinbart werden können."


Der Bericht stützt sich auf eine extern durchgeführte Studie von Juli 2013. Er untersucht drei Szenarien:


1) die Beibehaltung einer freiwilligen Ursprungskennzeichnung (Status quo);


2) die Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung mit der Angabe a) EU/Nicht-EU oder b) EU/bestimmter Drittstaat (zum Beispiel Brasilien) und


3) die Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung unter Angabe des betreffenden EU-Staats oder des Drittstaats.


Die Kommission wird nun auf Grundlage ihrer Beratungen mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament entscheiden, welche Schritte gegebenenfalls einzuleiten sind. Möglich wäre, dass die Kommission einen Legislativvorschlag für eine Regelung bezüglich des Ursprungs von als Lebensmittelzutat verwendetem Fleisch vorlegt.


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