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Vergabesystem von Flächen der Evangelischen Kirche hat sich bewährt

Der Bauernbund Sachsen-Anhalt lobt die Vergabe von Landpachtflächen der Evangelischen Kirche in Ostdeutschland. So erfolge die Pachtvergabe nach bestimmten Kriterien auf Grundlage eines Punktesystems, an deren Entwicklung der Bauernbund seinerzeit mitgewirkt hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bauernbund Sachsen-Anhalt lobt die Vergabe von Landpachtflächen der Evangelischen Kirche in Ostdeutschland. So erfolge die Pachtvergabe nach bestimmten Kriterien auf Grundlage eines Punktesystems, an deren Entwicklung der Bauernbund seinerzeit mitgewirkt hat.


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Dies und die Veröffentlichung unter www.kirchengrundstuecke.de habe wesentlich dazu beigetragen, dass Mutmaßungen und Spekulationen über die Art und Weise der Verpachtung reduziert werden konnten, so der Bauernbund, der bei Einführung insbesondere die Überprüfung der Kirchenmitgliedschaft bei juristischen Personen forderte. Durch die Einführung der „50 %-Regelung“ müssen heute mindestens die Hälfte der Betriebsleiter und Dauerbeschäftigten eine Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche nachweisen, um an dieser Stelle die Höchstpunktzahl zu erreichen.

 

Nach Aussage des Landeskirchenamtes sollen künftig die örtlichen Kirchgemeinden seitens der ausführenden Kreiskirchenämter noch stärker in den Informationsfluss eingebunden werden, indem sie zusätzlich zur Benachrichtigung über die Einleitung des Verfahrens auch über jede Vergabeentscheidung vorab informiert werden, um so die Gelegenheit zu erhalten, alle ihr wichtigen Aspekte für eine Pachtempfehlung vorbringen zu können.

 

Eine erneute Evaluierung des Vergabesystems wird im Jahr 2016 erfolgen. Der Bauernbund spricht sich dafür aus, dass die Auswahlkriterien und das Punktesystem grundlegend in der jetzigen Form bestehen bleiben. Hingegen sieht man für eigene kirchliche Kontrollen der Bodengüte keine Notwendigkeit, da das staatliche Kontrollsystem gegenüber den Landwirten ausreichend ist, um die Einhaltung der ohnehin strengen Auflagen der EU an dieser Stelle zu gewährleisten. Die von einigen berufsständischen Gruppierungen geforderte besondere Würdigung des ökologischen Anbaues und der Existenzgründung sollte im Rahmen des Kriteriums „soziale Aspekte“ berücksichtigt werden.

 

„Natürlich gibt es keine hundertprozentige Gerechtigkeit. Es wird immer Einzelfälle geben, in denen sich eine Partei benachteiligt fühlt", erklärt Präsident Kurt-Henning Klamroth. "In der EKM wurde aber ein Vergabesystem geschaffen, welches transparent und durch die kirchliche Verwaltung gut zu handhaben ist. Es wäre wünschenswert, wenn dieses Verfahren auch in anderen Landeskirchen zur Anwendung käme.“

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