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Vergiftungsgefahr durch Güllegase

Im Umgang mit Gülle kommt es in geschlossenen oder schlecht belüfteten Ställen immer wieder zu schweren Unfällen durch Vergiftungen. Neuere Unfallgeschehen verdeutlichen, dass Güllegase auch im Außenbereich eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen und in tödlicher Dosis auftreten können.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Umgang mit Gülle kommt es in geschlossenen oder schlecht belüfteten Ställen immer wieder zu schweren Unfällen durch Vergiftungen. Neuere Unfallgeschehen verdeutlichen, dass Güllegase, insbesondere Schwefelwasserstoff, auch im Außenbereich eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen und in tödlicher Dosis auftreten können.


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Neben Kohlendioxid, Ammoniak und Methan geht die Gefahr vor allem von Schwefelwasserstoff aus, teilt die landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) mit. Das Gas ist schwerer als Luft und riecht in geringerer Konzentration nach faulen Eiern. Gefährlich wird es besonders dann, wenn man das Gas nicht mehr riecht. Schon ab einer Konzentration von etwa 200 ml/m3 (200 ppm) lähmt das Gas den Geruchssinn. Ab einer Konzentration von 500 – 700 ml/m3 wirkt es stark toxisch und kann nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und zum Tod führen, heißt es.


Beim Bewegen der Gülle wird Schwefelwasserstoff freigesetzt


Güllegase entstehen beim biologischen Abbau der Gülle durch Mikroorganismen unter Sauerstoffausschluss (anaerobe Bedingungen). Während Methan und Ammoniak kontinuierlich freigesetzt werden, bleibt Schwefelwasserstoff in der Gülle gelöst und wird erst beim Bewegen der Gülle freigesetzt. Vorsicht ist daher immer dann geboten, wenn Gülle abgelassen, gerührt oder umgepumpt wird. Das Aufrühren unter den Spaltenböden eines Stalles stellt eine besondere Gefahr dar. Im Bereich des Rührschachtes, der Einlaufstellen oder an Wendepunkten von Slalom-Entmistungssystemen treten besonders hohe Konzentrationen auf. Hier reicht die übliche Lüftung meist nicht aus.

 

An Stellen, an denen die Gase nicht unmittelbar am Entstehungsort abgesaugt werden oder sich nicht sofort in die Außenluft verflüchtigen können, muss für zusätzliche Belüftung gesorgt werden, rät die Sozialversicherung. Das Öffnen sämtlicher Türen und Fenster kann helfen, ist aber bei mangelnder Luftbewegung oft nicht ausreichend. Güllegase können sich auch lokal anreichern und innerhalb eines Stalles starken Konzentrationschwankungen unterliegen.


Sind Gruben während des Rührens oder Ablassens geschlossen, steigt die Gaskonzentration unweigerlich an. Die Gase können durch kleinste Öffnungen in Ställe oder andere Räume strömen. Auch beim Öffnen solcher Grubendeckel besteht Vergiftungsgefahr, wie ein aktuelles Unfallereignis gezeigt hat.


Vorsicht bei Güllezusätzen und hohen Temperaturen


Zahlreiche Faktoren können die Entstehung von Schwefelwasserstoff begünstigen. Grundsätzlich ist bei eiweißreicher Fütterung in der Mast mit einem höheren Potential für die Entstehung von Schwefelwasserstoff zu rechnen. Futterzusätze wie Rapsöl oder sulfathaltiges Brunnenwasser können die Bildung von H2S begünstigen. Güllezusätze, die die Gülle mit Ammoniumstickstoff oder Schwefel anreichern sollen, können die Schadgasfreisetzung ebenfalls erhöhen. Beim Einsatz solcher Zusätze sind deshalb unbedingt die Hinweise des Herstellers zu beachten.


Auch hohe Temperaturen fördern die biologischen Prozesse. Der mikrobielle Abbau der Gülle wird dadurch beschleunigt, die so erhöhten Umsetzungsprozesse steigern die Schadgasbildung. Deshalb bei warmem und windstillen Wetter besonders aufpassen!


Gasverschlüsse zwischen Güllegrube und Stall


Die Außenlagerung der Gülle in einer Güllegrube ist grundsätzlich der Lagerung im Stall unter dem Spaltenboden vorzuziehen. Gasverschlüsse (z.B. Tauchrohre oder Siphons) zwischen Stall und Güllegrube verhindern, dass Güllegase aus der Güllegrube in den Stall gelangen können. Zusätzliche Entlüftungen der Leitungen verhindern einen Überdruck, so dass Schadgase nicht in andere Bereiche gedrückt werden.


Beim Ablassen, Rühren oder Spülen der Güllekeller müssen sich Personen dem Gefahrenbereich fernhalten. Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid sind schwerer als Luft und reichern sich in Gruben, Schächten oder Vertiefungen an. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Vor dem Betreten solcher Bereiche muss ausreichend belüftet, abgesaugt oder Schadgasfreiheit festgestellt werden. Beim Absaugen darf nur mit explosionsgeschütztem Gerät abgesaugt werden, da bestimmte Luft-Gasgemische aus Güllegasen entzündlich sein und Verpuffungen und Explosionen hervorrufen können. Alle Personen, die Umgang mit Gülle haben, müssen eingehend unterwiesen werden. (ad)

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