Sogenannte Druckluftnagler bergen ein erhebliches Unfallrisiko. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ruft dazu auf, ausschließlich Geräte zu verwenden, die über Einzelauslösung verfügen.
Kohl- oder Kartoffeltransportkisten werden in der Regel in Einzelteilen an die Abnehmer geliefert. Dort werden die Teile mit Hilfe von Drucklufteintreibegeräten, umgangssprachlich Druckluftnaglern, zusammengebaut. Im Umgang mit diesen Geräten wurden der SVLFG in jüngster Zeit vermehrt schwere Unfälle gemeldet. In einem Fall „schoss“ sich ein Mitarbeiter einen Nagel in den Oberschenkelknochen. Ein weiterer Unfall zog schwerste Handverletzungen nach sich.
Die Unfalluntersuchungen ergaben, dass beim Zusammenbau der Kisten jeweils ungeeignete Druckluftnagler im Einsatz waren. In beiden Fällen wurden Geräte mit den Auslösesystemen „Kontaktauslösung“ oder „Dauerauslösung“ verwendet. Solche Geräte dürfen aber auf nur an stationären Arbeitsplätzen, etwa in Möbelfabriken am Fließband, benutzt werden. Auf Baustellen mit wechselnden Arbeitsplätzen wie beim Kistenzusammenbau sind sie hingegen generell verboten.
Um Transportkisten zusammenzunageln, sind ausschließlich Druckluftnagler mit den Auslösesystemen „Einzelauslösung mit Sicherungsfolge“ bzw. „Einzelauslösung mit Auslösesicherung“ einzusetzen.