[02.11.2012]
Landwirte
Im Rahmen einer Verbändeanhörung des Bundesagrarministeriums hat der Bauernverband (DBV) den Vorschlag der EU-Kommission für die Veröffentlichung natürlicher Personen als EU-Agrarbeihilfeempfänger als völlig verfehlt abgelehnt. Nach dem Willen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle Beihilfeempfänger mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang zu veröffentlichen. Ausnahmen sind lediglich für Begünstigte vorgesehen, die jährlich zwischen 500 und 1.000 Euro erhalten.
Nach Einschätzung des DBV will die EU-Kommission die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2010 offenbar völlig ignorieren. Der EuGH hatte die Veröffentlichung der Daten für natürliche Personen als unwirksam eingestuft. Der DBV hat deshalb erneut darauf hingewiesen, dass wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwertes des Persönlichkeits- und Datenschutzes eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Orten schlicht unverhältnismäßig ist.
Der DBV bekräftigte die Auffassung, dass die von der EU angestrebte Transparenz durch eine anonyme Darstellung der Empfänger und durch begleitende Statistiken erreicht werden kann. Nur über diesen Weg könne auch der Missbrauch privater Daten, wie in Deutschland bereits geschehen, wirksam ausgeschlossen werden. Der DBV verweist auf die bei den EU-Strukturfonds üblichen Regelungen, bei denen eine anonymisierte Darstellung natürlicher Personen erfolge. Die Veröffentlichung müsse für alle EU-Fonds nach den gleichen Regelungen erfolgen, fordert der DBV. (ad)
vgl.:
EU bei Veröffentlichung von Prämienempfängern weiter gespalten (29.10.2012)
Agrar-Prämien bald wieder im Internet? (29.9.2012)
Leserkommentare
Ungerechtigkeit der Verteilung
[04.11.2012]
Geht es bei dem Einwand gegen die Veröffentlichung tatsächlich um den Persönlichkeitsschutz? Oder Nicht vielmehr darum, dass die Ungerechtigkeit der Verteilung nicht wieder in den Fokus der Öffentlichkeit rückt? Und damit klar ist, dass die "armen fleißigen Bauernfamilien" nur vorgeschoben sind, während andere abgreifen? Und dabei anscheinend so schlecht aufgestellt sind, dass sie bis zu 90 % ihres Einkommens aus Steuergeldern benötigen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern zu können??? Nicht zu vergessen die außerlandwirtschaftlichen Empfänger unserer Agrargelder - hier wird sich ebenfalls von unserer angeblichen Berufsvertretung vehement gegen eine Definition des aktiven Landwirtes gewehrt.
von Doris Peitinger
Ablenkungsmanöver???
[04.11.2012]
Betriebe unterhalb der Wachstumsschwelle (derzeit ca.100ha) zu fördern ist ganz klar die völlig unnötige Finanzierung von Hobbylandwirtschaft! Förderfähige Betriebe zeichnen sich durch Wachstum aus. "Wachstumswahn" ist ein nicht definierbarer Neidbegriff, geprägt von denen, die die zeichen der Zeit nicht erkannt, bzw. verschlafen haben!
von klarseher
Ablenkungsmanöver!
[02.11.2012]
Niemand braucht mehr als 30000 Euro pro Antrag. Alles andere ist Finanzierung von Hobby oder Großbetrieben die dem Wachstumswahn unterliegen. Wer ordentlich bezahlte Sozialversicherungsarbeitsplätze nachweist, soll meinetwegen einen Zuschlag erhalten. Dies was derzeit mit den 300 Euro pro ha abläuft, ist ungerecht, unsozial, Geldverschwendung und Finanzierung von Agrobusiness.
von Ghostbuster
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