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Versicherung zahlt nicht mehr für Wittgensteiner Wisente

Beim Thema frei lebende Wisente im Rothaargebirge überschlagen sich momentan die Ereignisse: Zunächst sorgten frische Schälschäden an Bäumen erneut für Ärger. Dann wurde bekannt, dass die Haftpflichtversicherung des Trägervereins Wisent-Welt für Schäden nicht mehr aufkommt, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Thema frei lebende Wisente im Rothaargebirge überschlagen sich momentan die Ereignisse: Zunächst sorgten frische Schälschäden an Bäumen erneut für Ärger. Dann wurde bekannt, dass die Haftpflichtversicherung des Trägervereins Wisent-Welt für Schäden nicht mehr aufkommt, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe.

 

In einem Schreiben der Versicherung heißt es demnach: „Nach unserer Einschätzung ist eine Haftung des Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. in dessen Funktion als Projektträger für die Auswilderung der schadenverursachenden Wisente weder als vermeintlicher Tierhalter im Sinne des § 833 BGB, noch als Tieraufseher gemäß § 834 BGB gegeben.“

 

Weiter heißt es, die Tiere seien als „herrenlos“ anzusehen, weil sie „im Anschluss an eine Gefangenschaft die Freiheit wiedererlangt haben“. Das Auswilderungsprojekt habe die Unabhängigkeit der Wisente zum Ziel gehabt und diese in der zum Schadenzeitpunkt erreichten Phase erfolgreich realisiert. „Nur deshalb konnte es zu den Schäden kommen“, so die Mitteilung der Versicherung. Eine Haftung scheide damit aus.


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Vertrag: Papier nicht wert?


Diese Einschätzung ist nach Ansicht des Wochenblatts erstaunlich. Denn für die Freisetzungsphase der Wisente im Rothaargebirge wurde im Frühjahr 2013 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser besagt, dass die Wisente in der Freisetzungsphase, die laut Vertrag „auf mehrere Jahre angelegt ist“, nicht herrenlos im Sinne des Zivil- und Jagdrechts seien. Auch war gerade die vertragliche Vereinbarung, dass die Wisente mit der Freisetzungsphase nicht herrenlos werden, ausschlaggebend dafür, dass es keiner Genehmigung der Oberen Jagdbehörde für das Aussetzen von Wild gemäß § 31 Landesjagdgesetz bedurfte.

 

Nach Informationen des Wochenblatt werden alle bis jetzt gemeldeten und begutachteten Schäden noch bezahlt, die zukünftigen jedoch nicht mehr. Johannes Röhl vom Vorstand des Wisentvereins erklärte unterdessen gegenüber den Medien: „Die zügige und großzügige Begleichung von Schäschäden sowie den fairen Umgang mit Waldbesitzern haben wir immer als Grundpfeiler des Wisent-Projektes gesehen.“ Man wolle die Schäden weiter entschädigen und suche derzeit nach alternativen Lösungen. Dazu werden zunächst Gespräche mit anderen Versicherungen geführt. Denkbar wäre aber auch ein „Sponsoring-Modell“ oder die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds.  

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