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Verwirrung um Spezialitäten: "Keine Abschaffung geplant!"

Entweder hatte der SPIEGEL die Aussagen von Minister Schmidt falsch verstanden oder der dieser hat die Tragweite seiner Gedankenspiele unterschätzt. Jedenfalls löste sein Vorschlag, den Schutz regionaler Spezialitäten für das Freihandelsabkommen mit den USA aufgeben zu wollen, am Montag bundesweit großes Entsetzen aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Entweder hatte der SPIEGEL die Aussagen von Bundesagrarminister Schmidt falsch verstanden oder der Minister hat die Tragweite seiner Gedankenspiele unterschätzt. Jedenfalls löste sein Vorschlag, den Schutz regionaler Spezialitäten für das Freihandelsabkommen mit den USA aufgeben zu wollen, am Montag bundesweit großes Entsetzen aus. Das ging so weit, dass sich nun auch die EU-Kommission geäußert hat. Und BMEL-Pressesprecher Jens Teschke hat am Nachmittag folgende Erklärung abgeben:

 

„Es geht dem Minister nicht darum, bestehende Kennzeichnungsregelungen abzuschaffen oder zu opfern. Das Gegenteil ist der Fall: Als bekennender Regionalist setzt sich Bundesminister Schmidt dafür ein, dass die bestehenden Label und Kennzeichen verlässlich und verständlich sind“, zitiert er den CSU-Politiker.


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Der Minister stehe ganz klar zum Prinzip der geschützten Herkunftskennzeichnung. Diese Kennzeichnung diene dem Schutz und der Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse. Vielmehr gehe es bei dem aktuellen Vorschlag darum, dass im Rahmen der TTIP-Verhandlungen die europäischen Vorschriften zum Schutz traditioneller und regionaler Spezialitäten auch in Europa wieder ernster genommen werden. Wo es geht, sollten sie aber auch entbürokratisiert werden.


Der Schutz regionaler Spezialitäten muss laut Schmidt in Europa konsequent durchgesetzt werden. Es solle weder Parmaschinken made in USA geben, noch Feta-Käse aus Dänemark. Also keine Abschaffung, sondern mehr Schutz der Herkunftskennzeichnung. „So muss der fränkische Bocksbeutel auch Frankenwein enthalten. Und wir müssen umgekehrt auch akzeptieren, dass Wein aus dem Napa Valley auch nur dort produziert werden kann und nicht in Europa“, zitiert Teschke den Franken.


Der starke Verbraucherschutz in Deutschland und in Europa sei ebenso wie die Wahlfreiheit für die Verbraucher eine große und über Jahrzehnte hart erkämpfte Errungenschaft, die nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.


Das gilt auch für den Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen: Die Herausforderung besteht laut Schmidt darin, dass die Europäische Union viele regionale Spezialitäten schützt - auch dann, wenn die Hauptzutaten längst nicht mehr nur in der Ursprungsregionen hergestellt werden. Deshalb sei die Bedeutung, die Europa dem Schutz regionaler Spezialitäten zuweist, in den USA nicht immer nachvollziehbar. Die Konsequenz dürfe aber keine Abschaffung sein, sondern mehr Transparenz und Klarheit. Schmidt verwies in diesem Zusammenhang auf das Siegel „Regionalfenster“.


Auch die EU-Kommission hat sich nun dazu geäußert.Hier lesen...


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