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Videos aus Einbrüchen dürfen nicht Grundlage für Berichterstattung sein

TV-Magazine sollen in den letzten Jahren zunehmend Berichte auf Basis von heimlich gedrehten Videoaufnahmen gesendet haben, die ihnen Tierschützer zugespielt haben. Zuletzt hätten das ARD-Magazin Fakt sowie stern-TV Videos aus Stalleinbrüchen veröffentlicht, kritisieren Landwirte und Politiker.

Lesezeit: 2 Minuten

TV-Magazine sollen in den letzten Jahren zunehmend Berichte auf Basis von heimlich gedrehten Videoaufnahmen gesendet haben, die ihnen Tierschützer zugespielt haben. Zuletzt hätten das ARD-Magazin Fakt sowie stern-TV Videos aus Stalleinbrüchen veröffentlicht, kritisieren Landwirte und Politiker. Der Spiegel baute auf den Bildern einen Bericht auf.

 

Anlässlich der Berichterstattung über "Bioputen" in der ARD kritisiert nun Christel Happach-Kasan von der FDP, dass die illegalen Videos keine Basis für eine objektive Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien sein dürfen. „Tierschutzorganisationen und Redakteure können bei Verdacht auf tierschutzwidriges Handeln Anzeige erstatten. Dies ist der Rechtsweg, der jedem offen steht. Einbruch und heimliches Anfertigen von Aufnahmen innerhalb von privatem Gelände sind Straftaten - egal ob diese biologisch oder konventionell bewirtschaftet werden“, so die Agrarsprecherin der Liberalen.

 

Die Koalition habe das Tierschutzgesetz überarbeitet und die Eigenkontrollen der Landwirte im Tierschutzbereich gestärkt. Diese könnten nun nicht mehr willkürlich erfolgen, sondern müssten an Hand von objektiven Kriterien dokumentiert werden. Happach-Kasan erinnert außerdem daran, dass der sogenannte "Qualzuchtparagraf" verschärft wurde, um die Tiergesundheit in der Zucht wieder in den Vordergrund zu stellen. (ad)


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