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Vogel soll für Folgart in den DBV-Vorstand einziehen

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, stellt sich mit drei seiner Stellvertreter zur Wiederwahl auf. Für den scheidenden Vizepräsident Udo Folgart soll Wolfgang Vogel aus Sachsen in den DBV-Vorstand aufrücken. Die Wahl findet Ende Juni auf dem Bauerntag in Hannover statt.

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Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, stellt sich mit drei seiner Stellvertreter zur Wiederwahl auf. Für den scheidenden Vizepräsident Udo Folgart soll Wolfgang Vogel aus Sachsen in den DBV-Vorstand aufrücken. Die Wahl findet Ende Juni auf dem Bauerntag in Hannover statt.


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Nach dem Willen des DBV-Präsidiums soll Joachim Rukwied eine weitere Amtszeit als Bauernpräsident antreten. Am Dienstag schlug das Präsidium seiner Mitgliederversammlung vor, diesen auf dem Deutschen Bauerntag in geheimer Wahl als Präsidenten wiederzuwählen. Zur Wahl der Vizepräsidenten nominierte das Gremium Walter Heidl (Präsident des Bayerischen Bauernverbandes), Werner Hilse (Präsident des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverbandes), Werner Schwarz (Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein) und Wolfgang Vogel (Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes).


Damit stellt sich fast die gesamte aktuelle Spitze des DBV als Kandidat auf. Der Sachse Wolfgang Volgel soll laut dem Vorschlag für den scheidenden Brandenburger Udo Folgart in das Präsidium aufrücken. Folgart hat im März sein Amt als Brandenburger Landesbauernpräsident aufgegeben und muss damit auch den Posten als DBV-Vize abgeben. Das DBV-Präsidium bilden die 18 Landesbauernverbände als ordentliche Mitglieder. Rukwied war 2012 erstmalig zum DBV-Präsidenten gewählt worden.


Die Wahl des Präsidiums findet beim Deutschen Bauerntag in Hannover am 29. Juni 2016 statt. Laut Satzung des DBV können von den Landesbauernverbänden bis zwei Wochen vor der Wahl der Mitgliederversammlung weitere Kandidaten für den DBV-Vorstand vorgeschlagen werden, teilt der DBV mit. Präsident und Vizepräsidenten des DBV dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Mitgliederversammlung hat jeder Delegierte eine Stimme.

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