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Vogelgrippe im Emsland

Im Landkreis Emsland hat sich der Verdacht auf den Ausbruch einer milden Form der Vogelgrippe bestätigt. Wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, ist ein Betrieb mit etwa 36 000 Legehennen in Freilandhaltung betroffen, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Landkreis Emsland hat sich der Verdacht auf den Ausbruch einer milden Form der Vogelgrippe bestätigt. Wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, ist ein Betrieb mit etwa 36 000 Legehennen in Freilandhaltung betroffen, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen.


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Der Verdacht auf Vogelgrippe habe sich nach Eigenkontrollen ergeben, was durch amtliche Proben des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) bestätigt worden sei. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gab dazu bekannt, dass es sich um die niedrigpathogene Form der Aviären Influenza des Subtyps H7N7 handle. Eine Gefahr für den Menschen bestehe bei dieser Art der Vogelgrippe nicht.


Auf Grundlage des amtlichen Ergebnisses würden nun alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche durch den Landkreis Emsland ergriffen, erklärte das Agrarressort in Hannover. Es werde ein Sperrgebiet von einem Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet, in den kein Geflügel hinein- oder herausgebracht werden dürfe. Zudem würden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Sollte 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebes kein neuer Fall auftreten, könnten die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.


In Niedersachsen war nach Angaben des Ministeriums der letzte Ausbruch einer niedrigpathogenen Vogelgrippe vom Subtyp H7 im März dieses Jahres in einem Geflügelbestand im Landkreis Cuxhaven festgestellt worden. Davor hatte es 2014 Ausbrüche der hochpathogenen Form in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland gegeben. Das Agrarressort appellierte an alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent anzuwenden.

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