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Hochpathogene Vogelgrippe H7N7 im Landkreis Emsland

Im Landkreis Emsland ist die hochpathogene Form der Vogelgrippe bei einem Bestand mit Legehennen festgestellt worden. Betroffen ist ein Betrieb mit etwa 10.000 Legehennen in Bodenhaltung, die bereits tierschutzgerecht getötet worden sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Landkreis Emsland ist die hochpathogene Form der Vogelgrippe bei einem Bestand mit Legehennen festgestellt worden. Betroffen ist ein Betrieb mit etwa 10.000 Legehennen in Bodenhaltung, die bereits tierschutzgerecht getötet worden sind.


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Der Verdacht auf Vogelgrippe hatte sich laut dem Hannoveraner Agrarministerium durch Eigenkontrollergebnisse ergeben, die nun durch amtliche Proben des LAVES bestätigt worden sind. Zudem steht nach Untersuchungen im nationalen Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems fest, dass es sich um die hochpathogene Form der Aviären Influenza (HPAI) mit dem Subtyp H7N7 handelt.



Nach bisherigen Erfahrungen scheint es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung von Viren vom Tier auf den Menschen zu kommen. Man sollte also unbedingt einen direkten Kontakt zu infizierten Tieren vermeiden, so das Ministerium weiter.


Auf Grundlage des amtlichen Ergebnisses würden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach europa- und bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Emsland festgesetzt. Bei Ausbruch der hochpathogenen Influenzaform bestehen diese unter anderem in der Einrichtung eines Sperrbezirkes von drei Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb sowie eines Beobachtungsgebietes mit einem Radius von zehn Kilometern. Geflügel darf nicht in diese Gebiete hinein- oder aus diesen Gebieten heraus gebracht werden. Im Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb werden ebenfalls die Bestände tierschutzkonform getötet - in diesem Fall rund 60 Tiere aus zwei Tierhaltungen.


Daneben werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes kein neuer Fall auf, können diese Maßnahmen aufgehoben werden. In Niedersachsen wurden zuletzt Ausbrüche einer hochpathogenen Aviären Influenza vom Typ H5N8 im Dezember 2014 im Landkreis Cloppenburg und im Landkreis Emsland festgestellt. Im März und im Juni dieses Jahres kam es im Landkreis Cuxhaven und im Landkreis Emsland zu Ausbrüchen der niedrigpathogenen Form der Vogelgrippe vom Typ H7N7.


Seit Jahren kommt es weltweit immer wieder zu Ausbrüchen, so die Behörde weiter. Mit bisher annähernd 50 Millionen betroffenen Tieren waren dieses Jahr insbesondere die USA von schweren HPAI-Fällen betroffen. Verursacht wird HPAI durch Vogelgrippeviren, von denen es eine Vielzahl von Subtypen gibt. Ein Eintrag in Hausgeflügelbestände erfolgt meist indirekt über viruskontaminierte Personen und Fahrzeuge oder über Ausscheidungen. Im Bestand erfolgt die Übertragung meist direkt von Tier zu Tier.

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