Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Wollten BVVG und Beamte Biobauern loswerden?

Über eine „staatliche Enteignung“ berichtet die Zeitung taz. Die BVVG soll demnach ein Ökobauernpaar aus Sachsen-Anhalt von den Pachtflächen vertrieben haben, um diese an einen größeren Betrieb zu verpachten. Das Agrarministerium habe das Unrecht per Sonder-Erlass gedeckt, so die Kritziker, die Kungelei wittern.

Lesezeit: 2 Minuten

Über eine „staatliche Enteignung“, so der Titel, berichtete die Zeitung taz am 21. Juli.  Die BVVG soll demnach das Ökobauernpaar Dieter und Cosima Saul aus Göbel in Sachsen-Anhalt von den Pachtflächen vertrieben haben; mit Schützenhilfe des Agrarministeriums.

 

Laut der Reportage hatte das Paar 1995 gut 300 ha Ackerland von der Bodenverwertungs- und –verwaltungsgesellschaft gepachtet. Nach den Zerstörungen durch das Hochwasser 2002 kam es dann zu Zahlungsschwierigkeiten, die Sauls gerieten mit 7.145 Euro in Rückstand. Anfang Mai 2004 erhielten sie die fristlose Kündigung, obwohl die Buchhalterin der Sauls nach eigener Aussage erst noch im April die Bestätigung von der BVVG-Niederlassung in Magdeburg erhalten habe, dass es wegen des Pachtrückstandes keine Probleme geben werde.

 

Wie die taz weiter schreibt, erschien am selben Tag noch ein Viehtransporter und holte 400 der 500 Kühe ab. Zu diesem Zeitpunkt habe die BVVG bereits einen Vertrag mit neuen Pächtern geschlossen. Diese hätten noch im Mai die Flächen der Sauls mit Herbizid behandelt, "unrechtmäßig", wie die Biobauern anprangern. Bis Ende Oktober 2005 konnte sich die Familie anschließend noch wehren, dann blieben die Prämienzahlungen des Landwirtschaftsministeriums aus. Die Ämter begründen dies laut taz damit, dass der neue Pächter seine Zahlungsansprüche auf den Flächen aktiviert habe. Es folgte eine Auseinandersetzung, ob dies rechtmäßig war, denn die Sauls könnten nachweisen, dass sie die Flächen zum betreffenden Stichtag noch selbst bewirtschafteten und somit Anspruch auf die Prämie hätten.

 

Obwohl im Anschluss zahlreiche Fachbehörden dem Familienbetrieb nach Informationen der linksalternativen Zeitung recht gegeben hätten und dies auch dem Ministerium mitteilten, habe die Landesbehörde nach wie vor nicht eingelenkt, heißt es weiter. Stattdessen erließ sie eine Anweisung an das Landesverwaltungsamt, dass die ZA demjenigen Antragsteller zuzuteilen seien, der am Stichtag (17.5.2005) im Besitz der streitigen Flächen war. Begründung: Der BVVG-Niederlassungsleiter Hans-Egbert von Arnim habe dies empfohlen. „Eine juristisch fehlerhafte Beurteilung wird per Erlass zu Recht erklärt“, kommentiert die Tageszeitung dazu und wittert Kungelei zwischen Treuhand und Ministerium vorbei an geltendem Recht.

 

Die Kritiker vermuten nun, der Biobetrieb Saul sei Opfer von personellen Verflechtungen und Komplizenschaft zugunsten von Großbetrieben geworden. Heute würde die KTG Agrar AG einen Teil der Flächen bewirtschaften. Der Hof der Sauls ist mittlerweile verfallen. Die selbständigen Bauern würden jetzt Unterstützungsleistungen vom Staat beziehen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.