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Vor-Ort-Kontrollen: Top Ergebnisse für Geflügelbetriebe

Hervorragende Ergebnisse haben die ersten QS-Spotaudits in Deutschlands Geflügelställen gebracht. Entsprechend stolz ist der Präsident des Geflügelwirtschaftsverbandes ZDG, Leo Graf von Drechsel auf die Geflügelhalter. „Wenn bei rund 82 % der unangekündigten Kontrollen die Bestnote vergeben wird, dann darf man wohl von einer überdurchschnittlichen Leistung sprechen.

Lesezeit: 2 Minuten

Hervorragende Ergebnisse haben die ersten QS-Spotaudits in Deutschlands Geflügelställen gebracht. Entsprechend stolz ist der Präsident des Geflügelwirtschaftsverbandes ZDG, Leo Graf von Drechsel auf die Geflügelhalter. „Wenn bei rund 82 % der unangekündigten Kontrollen die Bestnote vergeben wird, dann darf man wohl von einer überdurchschnittlichen Leistung sprechen. Da gelten in der landwirtschaftlichen Praxis keine anderen Maßstäbe als in der Schule.“

 

Bei den bislang durchgeführten 12.024 Einzelbewertungen an 669 Standorten hätten die unabhängigen Kontrolleure in rund 9.834 Einzelbewertungen die Bestnote A vergeben. Lediglich in neun Fällen (0,07 %) wurden Anforderungen nicht erfüllt, die jedoch keine K.o.-Kriterien waren.

 

Ausdrücklich lobt Graf Drechsel die Offenheit der Puten, Hähnchen und Entenhalter, die sich als aktuell einzige in der deutschen Veredelungswirtschaft so bereitwillig über die Schulter schauen ließen und die Einführung der Spotaudits selbst vorangetrieben hätten. Dieses tolle Ergebnis trage dazu bei, bei Verbrauchern und Handel das Vertrauen in die Geflügelfleischerzeugung zu stärken, so Graf Drechsel. „Denn das zeigt: Wir sind mit den tatsächlichen Bedingungen in unseren Ställen sehr viel besser, als es die öffentliche Diskussion mitunter vermuten lässt.“

 

Der Präsident stellte aber klar, sich nicht auf diesen guten Leistungen ausruhen zu wollen. Im Gegenteil: Diese guten Noten seien vielmehr Ansporn für die gesamte Branche, dort weitere Verbesserungen zu erzielen, wo die Leistung noch nicht vorbildlich ist. Einen essentiellen Bestandteil des Kontrollsystems stellten dabei die Sanktionsmöglichkeiten dar: Bei Abweichungen würden zunächst Korrekturmaßnahmen vereinbart, die es innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen gilt. Das Nichteinhalten von K.o.-Kriterien führe zum Verlust der Lieferberechtigung und habe ein Sanktionsverfahren zur Folge. „Wir scheuen nicht davor zurück, diejenigen aus unseren Reihen auszuschließen, die unsere hohen Standards nicht erfüllen“, so Graf Drechsel. (ad)

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