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Vorkaufsrecht wird immer stärker genutzt

Das gesetzliche Vorkaufsrecht als Regulierungsinstrument auf dem Bodenmarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wie der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) jetzt mitteilte, lag die Zahl der Fälle, in denen Landgesellschaften die Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft haben, ebenso wie die der ausgeübten Fälle im Jahr 2011 deutlich über denen des Vorjahres.

Lesezeit: 2 Minuten

Das gesetzliche Vorkaufsrecht als Regulierungsinstrument auf dem Bodenmarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wie der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) jetzt mitteilte, lag die Zahl der Fälle, in denen Landgesellschaften die Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft haben, ebenso wie die der ausgeübten Fälle im Jahr 2011 deutlich über denen des Vorjahres.


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Die BLG-Statistik weist für das vergangene Jahr ohne die Angaben aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen 777 geprüfte und 194 ausgeübte Fälle aus, während 2010 insgesamt 635 bzw. 179 Fälle gezählt wurden. Im Jahr davor waren es mit 443 geprüften und 114 ausgeübten Fällen noch erheblich weniger. Die BLG wertet die Zunahme als Indiz für das steigende Interesse von Nicht-Landwirten an Agrarflächen.


Als Problem für die Ausübung des Vorkaufsrechts erweise sich immer mehr, dass sich kein Landwirt finde, der zu dem geforderten Preis einsteigen könne. Das Grundstückverkehrsgesetz sieht eine Genehmigungspflicht für Verkäufe ab einer bestimmten Größe vor. Sie liegt in den meisten Ländern bei 2 ha. Die Genehmigungsbehörde kann einen Verkauf untersagen, wenn die Veräußerung eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden bedeutet, durch den Verkauf eine unwirtschaftliche Aufteilung droht oder der Preis in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht. Wird ein Verkauf gestoppt, kann die Behörde das jeweilige Siedlungsunternehmen des Landes mit dem Vorkaufsrecht beauftragen.


In den meisten Fällen wird das Vorkaufsrecht ausgeübt, wenn Flächen an Nicht-Landwirte verkauft werden sollen und gleichzeitig ein landwirtschaftlicher Bewerber bereitsteht, der die Flächen zum Gebot des Nicht-Landwirtes erwerben will. Am häufigsten wurde das Vorkaufsrecht im Jahr 2011 in Niedersachsen ausgeübt, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern. (AgE)

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