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Vorschläge zur Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete „Unsinn“

Die Vorschläge der Europäischen Kommission über die künftige Förderstruktur der Landwirtschaft und ländlicher Räume stoßen hierzulande in Teilen nach wie vor auf schärfste Kritik.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Vorschläge der Europäischen Kommission über die künftige Förderstruktur der Landwirtschaft und ländlicher Räume stoßen hierzulande in Teilen nach wie vor auf schärfste Kritik. Auf einem Fachforum letzte Woche Donnerstag in Berlin, stempelten namhafte Vertreter von Bund und Ländern die Abgrenzungsvorschläge für benachteiligte Gebiete auf der Basis von acht biophysikalischen Kriterien gleichlautend als „Unsinn“ ab.


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Der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses „Agrarstruktur- und Regionalpolitik“, Klaus Fontaine, erklärte, wenn durch die geplante Neuabgrenzung 32 % der bisher benachteiligten Gebiete in Deutschland ohne erkennbaren Grund verlorengingen, sei dies nicht vermittelbar. Fontaine betonte auch die Notwendigkeit der Investitionsförderung in ländlichen Gebieten, die Arbeitsplätze sichere und dabei die Landwirtschaft nicht diskriminiere.


LEADER, das in der künftigen EU-Förderstruktur einen noch höheren Stellenwert eingeräumt bekommen soll, kritisierte Fontaine ob der zu geringen Beteiligung von Unternehmern. Zur Nachhaltigkeit bedürfe es eines neuen Ansatzes, der Unternehmertum und Unternehmen in den Mittelpunkt der lokalen Initiativen stelle.


Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer dem DBV zufolge in der Einschätzung, dass die künftige ELER-Förderung eine Fülle von Möglichkeiten zur Unterstützung ländlicher Räume biete. Jedoch müssten die entsprechenden Mittel auch bereitgestellt werden. Zu einer Umverteilung der ELER-Mittel zwischen den Mitgliedstaaten dürfe es nicht kommen, unterstrichen die Teilnehmer. Angesichts des breiteren ELER-Förderspektrums müssten auch die Strukturfonds ihren Beitrag zur Entwicklung ländlicher Räume leisten. Unisono gefordert wurden nach Darstellung des DBV Vereinfachungen, insbesondere im Hinblick auf fondsübergreifende Finanzierungsregeln und die Antragstellung. (AgE)

 

 

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