In aller Deutlichkeit wendet sich der Dachverband der über zwei Millionen privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer in Deutschland, AGDW – Die Waldeigentümer, gegen die jüngsten Äußerungen des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.).
Dieser hatte anlässlich des Tages des Waldes den fachlichen Einsatz von Waldpflanzenschutzmitteln gegen Schädlingsepidemien pauschal als „Gifteinsatz“ gebrandmarkt. Die für Ökosysteme und Menschen schädlichen Prozessionsspinner verharmloste er als „Schmetterlingsraupen“ und stellte sie in eine Reihe mit „Waldmaikäfern“. Schuld an den vermehrt auftretenden Insektenplagen seien „die immer noch häufigen Kiefernmonokulturen“.
AGDW-Präsident Philipp Freiherr zu Guttenberg ist entsetzt: „Dass der NABU immer weiter fähig ist, seinen Zynismus gegenüber dem Wald und den Menschen, die ihn in Arbeit oder Freizeit nutzen, zu steigern, ist ein Skandal. Er nutzt offensichtlich bewusst die fehlende Fachkenntnis der Bevölkerung, um ein komplett falsches Bild zu malen. Statt sich klar auf die Seite der Menschen zu stellen, ergreift er Partei für zwei gefährliche Insektenarten, die in diesen Massen nichts in den Wäldern zu suchen haben.“
Eine epidemische Invasion des Eichen- und des Kiefernprozessionsspinners bringe der Natur keinerlei Nutzen, so Guttenberg weiter. Im Gegenteil: Dort, wo es auf arten- und nährstoffarmen Standorten, vor allem auf den sandigen Böden Nordostdeutschlands, den Förstern und Waldeigentümern in jahrzehntelanger Anstrengung gelungen sei, dank der genügsamen Kiefer wieder Wälder aufzubauen, drohe die Totalvernichtung.
Gefahr für Menschen – Rückschlag für den Waldschutz
Die unkontrollierte Vermehrung der Prozessionsspinner stellt nicht nur den Waldschutz als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Frage. Sie führt auch dazu, dass viele Menschen über gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund des Kontakts mit den Brennhaaren der Raupen klagen, so die Waldbesitzer. Die Behörden mussten also handeln.
Zwei Pflanzenschutzmittel wurden kürzlich für die Luftfahrzeugausbringung bis 2018 bzw. 2021 genehmigt. Hinsichtlich der sehr seltenen Anwendung in Naturschutzgebieten entscheiden wieder die Behörden vor Ort. Und auch eine aus sich der Arbeitsgemeinschaft unsinnige Regelung der Bundesbehörden, die besagt, dass nur 50 Prozent des befallenen geschlossenen Waldbestandes beflogen werden darf, ist mit einer Öffnungsklausel für die Länder versehen worden.
Das vom Eichenprozessionsspinner extrem betroffene Brandenburg hat die neuen Möglichkeiten sofort beim Schopfe gepackt und sich bereits im März über eine Ausbringung von Schutzmitteln aus der Luft verständigt. Der „gute Rat“, wie ihn ungefragt praxisferne Naturschutz-Ideologen geben, die Kiefernwälder stattdessen lieber 200 bis 300 Jahre lang in Laubmischwälder umzubauen, hilft hier nach Ansicht Guttenbergs nicht einmal theoretisch weiter, weil die Böden eine „natürliche Verjüngung mit heimischen Laubbaumarten“ in der Regel gar nicht hergeben.
Die AGDW-Waldschutzexpertin Petra Sorgenfrei erläutert: „Beim Waldschutz ist Realismus statt Romantik gefragt. Pflanzenschutzmittel werden nach einem umfangreichen Prognoseverfahren als letztes Mittel zum Walderhalt eingesetzt, dabei ist die Ausbringung aus der Luft die effektivste. Weil natürliche Feinde die rasante Vermehrung der Schadinsekten nicht aufhalten können, muss der Mensch eingreifen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid für den Wald kann auf Basis höchster fachlicher Standards effektiv gestaltet werden – zum Wohle der Gesundheit der Menschen, die den Wald in Beruf oder Freizeit nutzen.“