Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat der Bundesregierung vorgeworfen, mit ihrem „Nationalen Aktionsplan Pestizide“ hinter bestehendes Europarecht zurückzufallen. Wie der BDEW erläutert, schwächen die Zielvorgaben des Aktionsplans zur Verringerung von Pestizid-Einträgen bestehende Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie ab.
Im derzeitigen Entwurf fehle zudem der Bezug zur EU-Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden. „Dies erstaunt umso mehr, da die Ziele des Aktionsplans für die Bundesrepublik verbindlich von Brüssel vorgegeben sind", betonte der Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW, Martin Weyand. Die Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt müssten nach den EU-Vorgaben verringert und die Abhängigkeit von Pestiziden in der Landwirtschaft reduziert werden. Auch die große Zeitspanne bis 2023, die der Gesetzgeber bei der Zielerreichung laut Entwurf des Aktionsplans gewähren wolle, sei aus Sicht der Wasserwirtschaft nicht angemessen. Außerdem würden die im Aktionsplan formulierten Ziele nicht mit Maßnahmen verknüpft, die konkret durch die Verursacher von Einträgen umzusetzen seien.
Es sei aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum der Nationale Aktionsplan keine wirklich ambitionierten und damit wirksamen Zielvorgaben für die Verringerung des Pestizid-Eintrags durch die Landwirtschaft vorgebe, sagte Weyand. Der „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" ist Teil des Pflanzenschutzgesetzes und befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung.
Umweltverbände und der BDEW hatten Ende 2011 ihre Mitarbeit am Aktionsplan aufgekündigt, weil sich das Bundeslandwirtschaftsministerium nach BDEW-Darstellung zu sehr an „den Interessen der Agrarindustrie orientiert“ hatte und sich „immun gegen Vorschläge“ zeigte, die Pestizidbelastungen ernsthaft zu senken. (AgE)
vgl.:
Gewässer an Äckern stark mit Insektiziden belastet (8.8.2012)