Einer Veröffentlichung von EU-Beihilfen für Landwirte steht nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat vergangene Woche dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes abschließend zugestimmt, wonach in Deutschland ab dem 31. Mai auch natürliche Personen als Empfänger der Zahlungen wieder mit Namen und Wohnort im Internet veröffentlicht werden.
Nur für Kleinerzeuger gibt es eine Ausnahmeregelung. Sofern die erhaltenen Beihilfezahlungen 1 250 Euro nicht überschreiten, sollen die Begünstigten in anonymisierter Form mittels eines Codes in der Statistik geführt werden.
Ebenfalls vorgesehen ist die Angabe von Informationen zu den Beträgen, die die Beihilfeempfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr aus den einzelnen Fonds erhalten haben, sowie zu den damit finanzierten Maßnahmen.
Die Gesetzesänderung macht die Überarbeitung bestehender und den Erlass neuer Durchführungsbestimmungen notwendig, insbesondere zur Durchführung der Schwellenwertregelung. Hierfür hat der Bundesrat vorige Woche der Zweiten Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung zugestimmt.
Klage erhoben
Heftige Kritik an der Veröffentlichung der Direktzahlungsempfänger kam kurz vor dem Bundesratsbeschluss nochmals vom Präsidenten des Landvolks Niedersachsen, Werner Hilse. Durch eine Veröffentlichung sei neben einer Neid-Diskussion in den Dörfern auch ein Missbrauch der Daten zu befürchten. Der Schutz der personenbezogenen Angaben sei nicht gewährleistet, gab der Landvolk-Präsident zu bedenken.
Deshalb habe der Deutsche Bauernverband (DBV) in Zusammenarbeit mit den Landesbauernverbänden aus Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz Klage erhoben. Die Bundesländer sollten verpflichtet werden, keine Informationen über Prämienempfänger an den Bund weiterzugeben.
Mehr:
Landwirte gegen Daten-Veröffentlichung (8.5.2015)