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Weitere Klagen gegen EU-Patent gescheitert

Spanien ist mit weiteren Klagen gegen die Schaffung eines EU-Patents gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies vergangene Woche erneut den Einspruch Madrids gegen die Einführung des Patents in zunächst 25 Mitgliedstaaten zurück.

Lesezeit: 2 Minuten

Spanien ist mit weiteren Klagen gegen die Schaffung eines EU-Patents gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies vergangene Woche erneut den Einspruch Madrids gegen die Einführung des Patents in zunächst 25 Mitgliedstaaten zurück.


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Nachdem der Rat 2011 aufgrund des Widerstands der spanischen und italienischen Regierungen keinen Konsens über die Form eines EU-Patents finden konnte, beschlossen die übrigen Länder, mit einer sogenannten verstärkten Zusammenarbeit voranzugehen, die Ende 2012 besiegelt wurde. Spanien bestreitet ebenso wie Italien die Rechtmäßigkeit dieses Vorstoßes.


Der EuGH hatte bereits 2013 betont, dass der angefochtene Beschluss zum Prozess der europäischen Integration beitrage, da es den Mitgliedstaaten nicht möglich sei, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums für die gesamte EU eine gemeinsame Regelung zu erreichen. Den Mitgliedstaaten sei eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des Patentrechts nicht verboten. Madrid gab sich damit jedoch nicht zufrieden und legte mit Klagen gegen weitere Aspekte der Zusammenarbeit nach.


In Zweifel gezogen wurden diesmal insbesondere die Rechtmäßigkeit des der Erteilung eines EU-Patents vorausgehenden Verwaltungsverfahrens sowie die Beschränkung auf Englisch, Französisch und Deutsch als Amtssprachen des Europäischen Patentamts. Der EuGH hält jedoch beide Punkte für nicht stichhaltig. Bezüglich der Beschränkung auf drei Sprachen heben die Richter hervor, dass damit die Verwaltungslasten für Kleine und Mittlere Unternehmen begrenzt blieben. Die Regelung erleichtere im Allgemeinen den Zugang zu einem EU-Patent, sei weniger kostspielig und rechtlich sicherer.

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