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Weiterhin keine Einigung im Streit um Flächenprivatisierung

Bund und Länder haben ihre Meinungsverschiedenheiten über die weitere Privatisierung der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen noch nicht beigelegt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder haben ihre Meinungsverschiedenheiten über die weitere Privatisierung der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen noch nicht beigelegt. Eine hochrangig besetzte Runde konnte sich in der vergangenen Woche nicht über die künftige Rolle des Direkterwerbs von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) durch Pächter im Vergleich Regelvergabe über Ausschreibungen verständigen.


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Ein Vorschlag des Bundes zur Flexibilisierung der derzeit geltenden Obergrenze für den Direkterwerb fand keine Zustimmung. Bislang dürfen Pächter durch Direkterwerb ihren Eigentumsanteil auf maximal 50 % der Gesamtbetriebsfläche steigern. Der Bund hatte eine gestaffelte Regelung vorgeschlagen. Danach sollte für Betriebe bis 100 ha keine Eigentumsbeschränkung gelten. Betriebe zwischen 100 ha und 250 ha sollten ihren Eigentumsanteil durch den Direkterwerb auf bis zu 80 % steigern können. Für Betriebe mit mehr als 250 ha sollte es bei der bisherigen 50 %-Grenze bleiben.


Während beispielsweise Sachsen-Anhalt dieser Vorschlag nicht weit genug geht, lehnen ihn andere Länder wie Brandenburg als zu restriktiv ab. Nunmehr sollen die Länder bis Ende nächster Woche darlegen, wie sie sich eine Regelung vorstellen. Dabei sollen die Länder ihre jeweiligen agrarstrukturellen Vorstellungen zugrunde legen. Dies könnte allerdings dazu führen, so die Befürchtung von Fachleuten, dass der Direkterwerb zwischen den einzelnen Ländern völlig unterschiedlich gehandhabt wird und in einer wichtigen Agrarstrukturfrage "jeder macht, was er will". Einig ist man sich hingegen im Hinblick auf die Preisermittlung bei Direktverkäufen. Hier soll künftig in Anlehnung an das geltende Verfahren beim begünstigten Flächenerwerb verfahren werden. Bei Streitigkeiten über die Höhe des Kaufpreises sollen danach künftig beide Seiten ein Gutachten zur Verkehrswertermittlung einholen können. Gleichzeitig soll jedoch sichergestellt werden, dass beim Flächenverkauf keine unerlaubte Beihilfe gewährt wird.


Nach massiver Kritik an der Privatisierungspraxis der BVVG hatte das Bundesfinanzministerium Ende August dieses Jahres einen vorläufigen Ausschreibungsstopp verhängt, der längstens bis zum 31. Dezember andauern soll. Seither verhandeln Bund und Länder über eine Anpassung der Privatisierungsgrundsätze.

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