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Wiesenhof einigt sich mit Behörden über Kühlung

Die PHW-Gruppe wehrt sich gegen Medienberichte, wonach die Kühlung und Frostung im Wiesenhof Schlachthof Möckern nicht ausreiche. Wie das Unternehmen klarstellt, sei dies nachweislich ein hygienisch einwandfreies Verfahren. Vielmehr führe die von der Behörde geforderte Ausweitung der Sprühkühlung auf 4°C Schlachtkörpertemperatur zu Hygienerisiken.

Lesezeit: 1 Minuten

Die PHW-Gruppe wehrt sich gegen Medienberichte, wonach die Kühlung und Frostung im Wiesenhof Schlachthof Möckern nicht ausreiche. Wie das Unternehmen klarstellt, sei dies nachweislich ein hygienisch einwandfreies Verfahren. Vielmehr führe die von der Behörde geforderte Ausweitung der Sprühkühlung auf 4°C Schlachtkörpertemperatur zu Hygienerisiken. Das habe jetzt ein Zwischengutachten des staatlichen Max-Rubner-Instituts gezeigt.

 

Beide Seiten hätten allerdings schon alle Diskussionspunkte ausgeräumt. Zwischen Behörden und Wiesenhof bestehe Einigkeit darüber, dass der Betrieb stets über die erforderliche Betriebsgenehmigung verfügte. Am 2. August bestätigte das Landesverwaltungsamt, dass die am 26. August 2010 erteilte Zulassung geändert werde. So darf der Betrieb bis die erweiterte Kühlung steht ausschließlich tiefgefrorenes Geflügelfleisch in den Verkehr bringen.

 

Ungeachtet dieser Stellungnahme will Wiesenhof Möckern aber jetzt auf eigene Initiative in den Ausbau der Kühlanlage investieren und habe dafür bereits einen Antrag bei den Behörden gestellt, heißt es in einer Erklärung weiter.

 

Einig sei man sich auch beim Thema „Beschauzeiten/Fleischbeschau“. Mittlerweile habe das Landesverwaltungsamt die Beschauarbeitsplätze neu definiert. (ad)

 


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