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Wildschäden einvernehmlich regulieren

Die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jährlich nach der Ernte erstellten Richtsätze zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen stellen für die Praxis häufig eine wichtige Hilfestellung zur Regulierung von kleineren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen dar.

Lesezeit: 5 Minuten

Die von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jährlich nach der Ernte erstelltenRichtsätze zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturenstellen für die Praxis häufig eine wichtige Hilfestellung zur Regulierung von kleineren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen dar. Nun liegt die neue Tabelle für 2015/2016 vor, wegen des witterungsbedingt recht schnell erfolgten Ernteverlaufs etwas früher als in den vergangenen Jahren.


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Ob es sich um einen Wildschaden oder um einen sonstigen kleineren Schaden an einer landwirtschaftlichen Kultur (z.B. Bau- oder Vermessungsarbeiten o.ä.)  handelt, die Richtwerte sollen helfen, den entstandenen Schaden eines Landwirts  sachgerecht, schnell und möglichst unbürokratisch zu ermitteln und somit zu einer raschen Lösung beizutragen. Haben sowohl Schädiger als auch Geschädigter den Willen hierzu, sollte dies mit der Richtsatztabelle gelingen. 



Neben den meisten gängigen Marktfrüchten finden sich in der Tabelle auch Richtwerte für Futterpflanzen und Dauergrünland. Die Tabellen sind so aufgebaut sind, dass jeder  einzelnen Kultur mehrere Ertragsstufen zugeordnet sind, so dass man sich den individuellen standort- bzw. kulturspezifischen Gegebenheiten anpassen kann. Bei Grünland sind Beispiele für die in der Praxis gängigsten Nutzungsformen dargestellt, differenziert nach erzielbaren Futterenergiehöhen, die sich u.a. aus Anbau-, Boden- und Witterungsverhältnissen sowie individueller Intensität der Nutzung ergeben. In der Tabelle können jeweils die Werte für den Aufwuchs abgelesen werden, die in Cent pro Quadratmeter angegeben sind. 


Bei größeren Schäden (> 750 €), bei besonders komplexen Schadenskonstellationen oder in Streitfällen wird von der Landwirtschaftkammer empfohlen, sich zwecks individueller Schadensberechnung an einen öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen zu wenden, der dann eine genaue Begutachtung und Bewertung vornehmen kann, bei denen er standort- sowie kulturspezifische und betriebliche Besonderheiten genauso berücksichtigen kann wie ggfs. schadensmindernde Umstände. 


Anmerkung der Landwirtschaftskammer RLP


Bei in den letzten Jahren – stärker als früher – sich schneller verändernden landwirtschaftlichen Märkten und größer werdenden Preisschwankungen wird es zunehmend schwieriger, die Preissituation in der Tabelle genau zu berücksichtigen, zumal die Richtsätze nur einmal im Jahr herausgegeben werden. Es darf hierbei grundsätzlich nie vergessen werden: Es handelt sich, wie in der Bezeichnung "Richtsätze" zum Ausdruck kommt, um Orientierungswerte und nicht um ständig aktualisierte, absolut  zeitnahe Zahlen. Die in den Tabellen zu findenden Marktdaten stammen aus dem Erntezeitraum 2015.


Wenn man dies bei der Anwendung der Tabelle entsprechend  berücksichtigt und im einzelnen Schadensfall ggfs. nach oben oder unten anpasst, sollten die Richtsätze in der landwirtschaftlichen Praxis und auch in der Verwaltung oder bei Versicherungen ein gutes und brauchbares Instrument sein, um zu unbürokratischen, schnellen und sachgerechten Einigungen vor Ort zu kommen. 


Es sei als ergänzende und vertiefende fachliche Lektüre sowie zur Versachlichung  und als neutrale Grundlage für Schadensabwicklungen an Fach-Broschüren der LWK erinnert: 


Klassifikation und Bewertung von Schwarzwildschäden an Grünland(Neuauflage August 2015, 44 S., 12,50 €) 


Klassifikation und Bewertung von Wildschäden an Maiskulturen(Auflage 2014, 47 Seiten, 12,50 €)   


Berechnungsgrundlagen – Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen (2011, 64 Seiten, 19,95 €) 


In der ersten Broschüre wird das methodisch richtige Vorgehen bei der Bewertung von Schäden an Grünland dargelegt einschl. der am häufigsten vorkommenden Schadbilder (mit zahlreichen Abbildungen). Anhand von Beispielen, an denen deutlich wird, welche Schadenspositionen einem Geschädigten rechtlich zustehen, sollten sachkundige Personen in der Lage sein, ggfs. auch für den eigenen Schadensfall eine Schadensberechnung vorzunehmen.  


Die zweite Fachbroschüre beschreibt die an Maiskulturen vorkommenden Wildschäden und beleuchtet das methodisch korrekte Vorgehen einer Schadensfeststellung und – berechnung. Es wird auf die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Mais eingegangen: Zum Einen auf den Anbau von Körnermais, zum Zweiten auf den Anbau  von Silomais für Viehhaltungszwecke sowie zum Dritten auf den Maisanbau als Gärsubstrat für Biogasanlagen. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, welche Schadenspositionen jeweils geltend gemacht werden können, unter Berücksichtigung eventuell möglicher schadensmindernder Maßnahmen. 


Die dritte Broschüre stellt neben einem rechtlichen und methodischen Kurzteil die meisten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen mit ausdifferenzierten Tabellen  und entsprechenden Orientierungswerten dar, bei unterschiedlichen Preisen und Ertragshöhen. In der Broschüre findet sich auch ein Abschnitt, der Dauerkulturen zum Gegenstand hat, hierunter neben Obstbau insbesondere auch  Weinbau.  


Die Grünland- und auch die Maisbroschüre können sowohl als gedruckte Version bei der LWK angefordert oder im Internet heruntergeladen werden (bitte beachten, dass sie viele Farbbilder enthalten, d.h. man benötigt einen Farbdrucker). Die dritte Broschüre kann entweder über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder über den Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) in Berlin erworben werden. 


Wer sich generell über die rechtlichen Grundlagen und das formale Verfahren bei Wildschadensangelegenheiten informieren möchte, dem sei die nachfolgend aufgeführte, von der LWK herausgegebene Broschüre empfehlen: 


Rechtliche Grundlagen und das Verfahren beim Wildschadensersatz (Dr. H. Konrad, Dr. U. Sauer, 2014, 5,00 €)


Die neue Richtsatztabelle ist wie immer auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer jedermann zugänglich. Dort findet sich darüber hinaus ein LINK nach Hessen, wo das Regierungspräsidium Kassel eine Richtsatztabelle für Kulturen von Ökobetrieben bereithält, die auch in Rheinland-Pfalz Anwendung finden kann (die Tabelle wird immer erst im späten Herbst jeden Jahres aktualisiert). 


Sollte eine der aufgeführten Fachbroschüren gewünscht werden, bei den Richtsätzen noch Fragen auftreten oder ein Sachverständiger benötigt werden, bitte bei der Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach anrufen (0671 793-1124, -1129, -1161). 



Dr. U. Sauer, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 

Referat  Sachverständigenwesen, Testbuchführung und Agrarstatistik

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