Die Wisente im Rothaargebirge dürfen weiterhin frei durch alle Wälder streifen. Das Landgericht Arnsberg hat die bestehende Einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Schmallenberg außer Kraft gesetzt.
Ein Waldbauer aus Schmallenberg hatte die Verfügung erst kürzlich erwirkt, weil die Tiere Schäden an seinen Bäumen verursacht hatten. Das Amtsgericht sah das auch so, weil die Wisente nicht mit herrenlosen Wildtieren gleichzusetzen seien. Deshalb müsse der Trägerverein des Projektes als Eigentümer der Tiere solche Schäden verhindern. Der Verein hat dagegen Berufung eingelegt und die jetzt erfolgte Aussetzung der Verfügung beantragt. Dafür leistete er eine Sicherheitszahlung in Höhe von 10.000 Euro.
Bis zum 8. Dezember muss der Verein seine Berufung begründen. Danach wird das Gericht den Termin für die Berufungsverhandlung festlegen. Die Herde war im April 2013 in Wittgenstein freigelassenen worden. Seitdem streifen erstmals seit Jahrhunderten wieder zwölf Wisente frei durch das Rothaargebirge.
Hintergrund:
Gericht erteilt Wald-Betretungsverbot für Wisente (2.9.2014)