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Wo bleiben die Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten?

DBV-Präsident Joachim Rukwied fordert, die aktuell vorgeschlagenen Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten zum Mindestlohn auch für die Beschäftigten in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu ermöglichen.

Lesezeit: 1 Minuten

DBV-Präsident Joachim Rukwied fordert, die aktuell vorgeschlagenen Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten zum Mindestlohn auch für die Beschäftigten in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu ermöglichen.


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In einem Schreiben an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles forderte Rukwied gemeinsam mit dem Präsidenten des Gesamtverbandes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber, Martin Empl, dies über eine entsprechende Verordnung umzusetzen.

 

Die Dokumentationspflichten gelten unabhängig von der Lohnhöhe für alle Arbeitnehmer in Landwirtschaft und Gartenbau. Nach den vorgesehenen Erleichterungen im Mindestlohngesetz sollen dagegen für Arbeitnehmer anderer Branchen ab einem Lohn von 2.000 Euro keine Dokumentationspflichten mehr bestehen.


Hintergrund ist, dass das Arbeitsministerium die Auffassung vertritt, der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft und Gartenbau unterliege nicht den Regelungen des Mindestlohngesetzes, da die Branche einen allgemeinverbindlich erklärten Mindestentgelttarifvertrag abgeschlossen hat. Dieser läuft erst Ende 2017 aus, so dass für die Landwirtschaft die Regelungen des Mindestlohns und die möglichen Lockerungen der Dokumentationspflichten erst ab dem 1. Januar 2018 gelten würden.


Bis Ende 2017 müssen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Beschäftigten in Landwirtschaft und Gartenbau die Arbeitszeiten unverändert und umfassend aufgezeichnet und dokumentiert werden.

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