Knapp zwei Monate nachdem mehrere Schafe im Kreis Dithmarschen gerissen worden waren, haben genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts und Naturmuseums Frankfurt ergeben, dass zwei der Tiere zweifelsfrei durch einen Wolf getötet wurden.
Wie das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium vergangene Woche weiter mitteilte, wurde eine Gensequenz, die ausschließlich bei europäischen Wölfen vorkommt, nachgewiesen. Für die betroffenen Schafhalter bedeutet das Testergebnis Ressortangaben zufolge, dass sie für den Verlust ihrer Tiere nun finanziell entschädigt werden.
Der bereits 2010 vorgestellte schleswig-holsteinische Wolfsmanagementplan sieht vor, dass Schäden an Nutztieren finanziell ausgeglichen werden, wenn ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass mögliche Schäden innerhalb einer Frist von 24 Stunden durch die betroffenen Schafhalter gemeldet werden, damit eine genaue Untersuchung der getöteten Tiere möglich ist.
Landwirtschaftsminister Robert Habeck erklärte: „Ich freue mich, dass der mit allen Betroffenen erarbeitete Wolfsmanagementplan gut funktioniert." Für eine erfolgreiche Rückkehr des streng geschützten Wolfes sei eine möglichst breite Akzeptanz in weiten Bevölkerungskreisen eine wichtige Voraussetzung; der finanzielle Ausgleich von Schäden an Nutztierbeständen gehöre dazu. Außerdem könnten Kosten für vorbeugende Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Nutztierbestände in Schleswig-Holstein auf Antrag ebenfalls vom Land übernommen werden. (AgE/ad)