Die von Molkereiunternehmen beklagten langen Zahlungsziele des Lebensmitteleinzelhandels sind offenbar auch den Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge. Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt wies kürzlich bei der Vorlage des Endberichts zur „Sektoruntersuchung Milch“ in Bonn darauf hin, dass Zahlungsziele zwischen Molkereien und Handelsunternehmen häufig weit über der Verweildauer des jeweiligen Milchprodukts in den Regalen des Lebensmitteleinzelhandels hinausreichten. Dabei seien die vertraglich vereinbarten Zahlungsziele zwei bis vier Mal länger als das Mindeshaltbarkeitsdatum (MDH) des Produkts.
Tatsächlich würden die Zahlungen noch weiter in die Zukunft reichen. Ganz offensichtlich handle es sich hier um „verdeckte Lieferantenkredite“, so Mundt. Er kündigte an, dass sich das Kartellamt in weiteren Verfahren mit diesem Sachverhalt beschäftigen werde. (AgE)