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Zwang zu unsinnig früher Blühstreifeneinsaat empört Bauern

Landwirte, die auf eigene Kosten oder mit Unterstützung durch Bauernverband, Jägerschaft oder Naturschutzverbände einen Blühstreifen anlegen wollen, müssen bis 1. April gesät haben. Andernfalls droht ihnen eine Kürzung der Flächenprämie. Darüber ärgert sich Landwirt Jürgen Schöne aus Brundorf maßlos.

Lesezeit: 5 Minuten

Landwirte, die auf eigene Kosten oder mit Unterstützung durch Bauernverband, Jägerschaft oder Naturschutzverbände einen Blühstreifen anlegen wollen, müssen bis 1. April gesät haben. Andernfalls droht ihnen eine Kürzung der Flächenprämie. Darüber ärgert sich Landwirt Jürgen Schöne aus Brundorf maßlos, wie er der Wümme Zeitung berichtet.

 

„In den vergangenen Jahren konnte ich bis Anfang Juni aussäen“, sagt Schöne. Der jetzt vorgeschriebene frühere Einsaattermin behindere ihn aber bei der Feldbestellung. „Ich müsste den Blühstreifen schon anlegen, obwohl ich meinen Acker bis dahin noch gar nicht fertig bearbeitet habe.“ Um das Feld zu bestellen, müsste er den Blühstreifen überfahren. Das wiederum sei nicht erlaubt. „Praktisch ist das nicht umsetzbar“, sagt Schöne.

 

Viele Jahre hat Jürgen Schöne den Rand seines Maisackers in Brundorf in der Gemeinde Schwanewede mit Wildblumen in eine farbenprächtige Augenweide verwandelt. Mit einem Blühstreifen leistete der Landwirt einen Beitrag zur Verbesserung der Artenvielfalt – freiwillig und ohne einen Cent aus Förderprogrammen zu kassieren.


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In diesem Sommer aber säumt kein Blütenband aus Sonnenblumen, Phacelia und Mohn den Feldrand an der Ahrnkenstraße. Schöne hat keinen Blühstreifen angelegt. „Aus Protest“, sagt der Landwirt. Deshalb setzt er den Blühstreifen diesmal aus. Kein Einzelfall. Auch andere Feldränder im Landkreis werden in diesem Jahr nicht aufblühen, wie die Zeitung erfuhr.


Die in den letzten Jahren für die freiwillige Aktion überzeugten Landwirte fühlten sich vor den Kopf gestoßen, warnt der Bauernverband. Die Teilnehmerzahlen sind eingebrochen. Nur noch 10 statt 80 Landwirte beteiligen sich laut Bommes diesmal. Zwölf Hektar Blühstreifen seien 2014 im Landkreis angelegt worden. In diesem Jahr wird es nach Schätzung des Landvolks-Vertreters nur auf sechs Hektar Fläche blühen.


Metergenauer Nachweis verlangt


Verantwortlich für die neue schärfere Saatvorgabe ist eine Änderung in der Agrarförderung des Bundes. Um die Flächenprämie zu erhalten, brauchten Landwirte Blühstreifen bislang in ihrem Antrag nicht extra ausweisen. Es reichte bislang, die Gesamtfläche des Ackers anzugeben. Das ist seit diesem Jahr anders.


Landwirte müssen die Fläche für den Blühstreifen jetzt quadratmetergenau ausweisen. Tun sie das nicht, drohen ihnen bei Kontrollen durch die Landwirtschaftskammer Sanktionen in Form von Prämienabzügen. Ausnahmen gelten nur für Blühstreifen mit einer besonderen Zusatzförderung über das Agrarumweltprogramm des Landes Niedersachsen, nicht dagegen für Aussaaten, die Landwirte auf eigene Kosten oder mit Unterstützung über Naturschutzverbände, Jägerschaft, Fördervereine oder Stiftungen anlegen.


Beim Landvolk-Kreisverband Osterholz schüttelt man den Kopf über die neue Bundesvorgabe. „Das ist ein nicht zu bewältigender Aufwand für die Landwirte“, meint der stellvertretende Landvolk-Geschäftsführer Christoph Bommes gegenüber der Wümme Zeitung. Übliche Messverfahren würden im Hektarbereich arbeiten. Jetzt aber solle die Fläche auf den Quadratmeter genau angegeben werden. „Das ist technisch kaum machbar.“ Die Förderbedingungen des Landes seien praxisfern, kritisiert Bommes auch mit Blick auf den Aussaattermin 1. April. Später angelegte Blühstreifen hätten den Vorteil, dass Niederwild wie Hase, Fasan oder Rebhuhn auch nach dem Abernten der Felder noch Deckung finden.


Auch Bienen profitierten von einer späteren Blüte von Phacelia und Co. Sie helfe den Völkern, vor dem Winter noch genug Futterreserven aufzubauen. „Die größte Trachtlücke für Bienen gibt es von Anfang August bis in den November“, erklärt Eckart Spaethe vom Imkerverein Teufelsmoor.


„Im September und Oktober werden die jungen Bienen erzeugt, die die Völker über den Winter bringen. Die Larven brauchen dann die Eiweiße, Fette, Vitamine und Mineralien aus den Pollen der Blühpflanzen.“ Bei einer frühen Aussaat stünden manche Wildblumen aber nicht mehr als Nahrungsquelle zur Verfügung.


Meyer freut sich über Blühstreifenanlage


Das niedersächsische Agrarministerium hat zwischenzeitlich auf diese Online-Meldung reagiert und weist darauf hin, dass es nicht wie in dem Zeitungsartikel behauptet eine Abnahme, sondern eine Zunahme der Blühstreifen in Niedersachsen gebe."Wurden in der vorherigen EU-Förderperiode zuletzt nur rund 9.000 ha Blühstreifen in Niedersachsen angelegt, konnte diese Fläche bereits im ersten Jahr der neuen EU-Förderperiode um über 50 % auf mehr als 14.000 ha gesteigert werden. Mit rund 3.150 Anträgen nehmen auch deutlich mehr Betriebe als zuvor an dieser Maßnahme teil", erklärt das Hannoveraner Ministerium. 2015 kämen weitere Blühstreifen für die neue Förderperiode hinzu.


Dazu Landwirtschaftsminister Christian Meyer: „Ich freue mich, dass dieses Angebot von den Landwirten so gut angenommen wird. Ich danke den teilnehmenden Landwirten für ihr Engagement für Bienenweiden. Damit wird das Nahrungsangebot für die Wild- und Honigbienen spürbar verbessert und ihr Überleben gesichert." Besonders im Sommer stehen den Honigbienen häufig nicht in ausreichender Menge Futterpflanzen zur Verfügung. Dann sind sie mit dem wichtigen Pollen unterversorgt und gehen bereits geschwächt in den Winter. Kommen dann noch weitere Belastungen wie ein Befall mit der Varroamilbe hinzu, droht Bienenvölkern das Aus.“

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