Zwei weitere Biolegehennenbetriebe im Weser-Ems-Gebiet dürfen in den nächsten sechs Wochen weder Eier noch Schlachterzeugnisse als Ökoprodukte vermarkten. Eine Vermarktung als konventionelle Ware bleibt dagegen erlaubt. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit.
Grund für diese Anordnung seien amtliche Untersuchungsergebnisse von Futterproben in diesen beiden Betrieben. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) habe festgestellt, dass das an die beiden Ökolegehennenhalter gelieferte Mischfutter eines Futtermittelherstellers aus Mecklenburg-Vorpommern Pflanzenschutzmittelrückstände aufgewiesen habe. Den beiden Betrieben sei bereits nach Bekanntwerden des Verdachts vorsorglich die Biovermarktung untersagt worden.
Die Ursache der Kontaminierung liege den Untersuchungen zufolge erneut in aus der Ukraine stammenden Biosonnenblumenpresskuchen, berichtete das Ministerium. Die jetzt betroffene Charge sei demnach von einem niederländischen Händler über den Hafen Brake nach Mecklenburg-Vorpommern geliefert und dort weiterverarbeitet worden.
In Mecklenburg-Vorpommern waren zuletzt 22 landwirtschaftliche Betriebe für die Biovermarktung gesperrt worden (AgE 3/15, Länderberichte 24). Unter den weiteren 30 Betrieben, die in anderen Bundesländern aus Mecklenburg-Vorpommern beliefert wurden, befinden sich auch die zwei Betriebe aus Niedersachsen.
Das Ministerium erinnerte daran, dass bereits im Dezember 18 niedersächsische Betriebe wegen der Verfütterung von belastetem Futter für die Biovermarktung gesperrt worden seien. Das Futter sei in einer Lieferung über Rotterdam eingeführt und in den Niederlanden verarbeitet worden. Weil in der ökologischen Tierhaltung nur Futter eingesetzt werden dürfe, das den Anforderungen der Verordnung für den biologischen Landbau entspreche, dürften die Eier nicht als Ökoware vermarktet werden. Die Proben der Eier hätten allerdings im Dezember in allen Fällen keinen Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen ergeben.