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EU hebt Importzölle für Roggen und Sorghum an

Auf die Abwärtsbewegung der Preise an den Getreidebörsen hat die EU-Kommission mit der Anhebung von Importzöllen auf einige Getreidearten reagiert. So gilt seit dem 18. August 2009 in der Europäischen Union für Roggen eine Einfuhrabgabe von 78,15 Euro/t; für Sorghum wurde der Zollsatz auf 83,14 Euro/t angehoben.

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Auf die Abwärtsbewegung der Preise an den Getreidebörsen hat die EU-Kommission mit der Anhebung von Importzöllen auf einige Getreidearten reagiert. So gilt seit dem 18. August 2009 in der Europäischen Union für Roggen eine Einfuhrabgabe von 78,15 Euro/t; für Sorghum wurde der Zollsatz auf 83,14 Euro/t angehoben. Beide Getreidearten haben für die Importeure in der Europäischen Union nur eine geringe Bedeutung. Nach wie vor zollfrei darf hingegen Hartweizen hoher und mittlerer Qualität in die Europäische Union geliefert werden, ebenso Weichweizen hoher Qualität sowie Partien, die zur Aussaat bestimmt sind.


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Die EU-Zollsätze für Getreide werden in regelmäßigen Abständen an die Entwicklung der Preise an den internationalen Märkten angepasst. Als Referenzmarken gelten dabei unter anderem die Börsennotierungen in Minneapolis und Chicago.

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